Ein Komitee von Lesben, Schwulen und Bisexuellen wirbt für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Sie schliesse eine Gesetzeslücke, so die Befürworter.
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Die Diskriminierung Homosexueller soll unter Strafe gestellt werden. Betroffene setzen sich für ein Ja an der Urne ein. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 9. Februar wird über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm abgestimmt.
  • Befürworter haben am Donnerstag ihre Argumente vorgestellt.

Am 9. Februar entscheidet das Stimmvolk über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm, die Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Hass und Diskriminierung schützen soll. Die Befürworterinnen und Befürworter haben am Donnerstag ihre Argumente dargelegt.

Aufrufe zu Hass und Hetze verletzten grundlegende Rechte der Betroffenen und fielen daher nicht unter das Recht auf freie Meinungsäusserung, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter. Es gehe nicht um die Einführung von «Sonderrechten».

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Eine Demonstration für LGBTQ*-Rechte. - keystone

Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm schliesse eine Gesetzeslücke, sagte Salome Zimmermann, Co-Präsidentin der Lesbenorganisation LOS und ehemalige Richterin, laut Redetext am Donnerstag vor den Medien in Bern.

Meinungen werden nicht unter Strafe gestellt

Wer als Individuum verbal angegriffen werde, könne sich schon heute strafrechtlich wehren. Kein strafrechtlicher Schutz bestehe hingegen, wenn öffentlich zu Hass oder Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen als Gruppe aufgerufen werde.

In der Bundesverfassung sei nicht nur die Meinungsäusserungsfreiheit, sondern auch die Menschenwürde als Grundrecht festgelegt, gab Zimmermann zu bedenken. Mit der Norm würden nicht Meinungen unter Strafe gestellt, sondern nur Aufrufe zu Hass und Diskriminierung.

Pride Zürich
Nach der Pride Zürich wurden zwei junge Männer von Schwulenhassern verprügelt. - Facebook/Micha Finkelstein

Bestraft würde zudem, wer jemandem aufgrund der sexuellen Orientierung eine Leistung verweigere, die für die Allgemeinheit bestimmt sei. Zimmermann verwies auf den Fall eines Männerpaares, dessen Kinder nicht in eine Kita aufgenommen wurden.

Für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm setzten sich auch Kirchenvertreter ein. Bibelstellen gegen gleichgeschlechtliche sexuelle Praktiken sprechen aus ihrer Sicht nicht dagegen. Es sei die Überzeugung der Kirche, dass biblische Aussagen in die Gegenwart übertragen werden müssten, sagte Michel Müller, Kirchenratspräsident der reformierten Kirche im Kanton Zürich.

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