Haft

    Lebenslange Haft: Parlament entscheidet über spätere Entlassung

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Bundesrat schlägt vor, bei lebenslanger Haft künftig mindestens 17 Jahre statt 15 Jahre abzusitzen.

    Gefängnis
    Der Bundesrat schickt Anpassungen des Strafgesetzbuchs ans Parlament. (Symbolbild) - Pixabay

    Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe sollen künftig mindestens 17 Jahre statt wie heute 15 Jahre abgesessen werden müssen. Der Bundesrat schickt diese und weitere Anpassungen des Strafgesetzbuchs ans Parlament.

    Die spätere erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung war in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden, wie der Bundesrat in der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft schrieb. Die linken Parteien finden das Vorhaben übertrieben. Die Bürgerlichen würden die Grenze dagegen höher ansetzen.

    Bundesrat bleibt bei 17 Jahren Mindeststrafe

    Es scheine nicht einfach, einen Zeitpunkt für die bedingte Entlassung zu bestimmen, der allen kriminalpolitischen Erwartungen und wissenschaftlichen Anforderungen zu genügen vermöge, hiess es in der Botschaft.

    Trotzdem hält der Bundesrat daran fest: Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe sollen mindestens 17 Jahre abgesessen werden müssen. Nach geltendem Recht ist eine bedingte Entlassung bereits nach 15 Jahren möglich.

    Argumentation des Bundesrats

    Der Bundesrat argumentiert, dass der unbedingt zu vollziehende Teil einer lebenslangen Freiheitsstrafe heute nicht viel höher sei als bei einer Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren. Da dauert dieser etwas mehr als 13 Jahre. Die Reform würde die Unterscheidung der zwei Strafmasse deutlicher machen, so der Bundesrat.

    Die im Rahmen der Reform ebenfalls vorgeschlagene Neuregelung des Zusammentreffens von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung war in der Vernehmlassung von allen Seiten grundsätzlich befürwortet worden. Gemäss der vorgeschlagenen Änderung sollen künftig die Regeln der Verwahrung angewandt werden, sobald Verurteilte 25 Jahre im Strafvollzug verbracht haben.

    Angestossen wurden die Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) vom Parlament. Es kann nun über die Reformvorschläge entscheiden. Im November 2020 war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass bei der lebenslangen Freiheitsstrafe kein dringender Handlungsbedarf bestehe.

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    Kommentare

    User #3234 (nicht angemeldet)

    An die Angehörigen der Opfer, denkt während der Hätschelung des Täters niemand. Die bleiben mit diese unfassbaren Taten allein. Was Pseudo-Psychologen als ungefährlich geltend, wieder auf die Schweizer Kinder und Frauen losliess ist unfassbar. Zb. Ferrari der nach den ersten Kindermorden und kurzem Gefängnis weitere Kinder ermordete. Und so geht die es mit den Fehleinschätzungen dieser unfähigen Staatsangestellten weiter. Es scheint, dass ein Täterleben wichtiger ist als die Sicherheit von Kindern und Frauen.

    User #6207 (nicht angemeldet)

    Wer tötet sollte unbedingt lebenslänglich absitzen. Eine Therapie nützt nichts.

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