Das neue Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sei eine Gefahr für die Schweizer Wirtschaft, warnt nun auch die «Digitale Gesellschaft».
Wie gefährlich ist das BÜPF? (Symbolbild)
Wie gefährlich ist das BÜPF? (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. März 2018 tritt das neue Bundesgesetz betreffend die Post- und Fernmeldeverkehr (BÜPF) in Kraft.
  • Die Digitale Gesellschaft warnt vor dem BÜPF, das eine grosse Gefahr für die Schweiz bedeute.

Kunden aus der ganzen Welt vertrauen der Schweiz, wenn es um digitalen Datenschutz geht. In den letzten Jahren haben deshalb Firmen für verschlüsselte Software-Dienste – wie Mailanbieter und Messenger-Apps – ihre Server in der Schweiz aufgebaut.

Doch das neue Überwachungsgesetz (BÜPF) könnte diesen Ruf gefährden (Nau berichtete). Renommierte Schweizer Firmen wie Threema, Wire und Protonmail befürchten, dass Sie nicht mehr mit einem attraktiven Standort argumentieren können.

Wirtschaft in Gefahr?

Martin Steiger, Sprecher der gemeinnützigen Organisation «Digitale Gesellschaft», bestätigt die Befürchtungen der Schweizer IT-Perlen. Weil der Überwachungsstaat ausgebaut wird, «verliert die Schweiz weiter an Attraktivität als Standort für Unternehmen, die auf Datenschutz und Privatsphäre setzen.»

Steiger beobachtet eine solche Entwicklung seit Jahren. Darum glaubt er nicht daran, dass die Schweiz überhaupt ein besonders attraktiver Standort sei. «Wer das heute behauptet, hat seine Hausaufgaben nicht gemacht», sagt er zu Nau.

Überwachungspflicht

Threema, Wire und Protonmail behaupten, sie seien nicht von der Überwachung betroffen, weil ihre Dienste verschlüsselt sind. Steiger relativiert. Sie müssen «die Überwachung ihrer Nutzerinnen und Nutzer dulden oder sich allenfalls gar aktiv daran beteiligen,» sagt er zu Nau.

Es gebe zwar keine Verpflichtung, die Verschlüsselung zu entfernen. Jedoch sehe das neue Gesetz den Einsatz von Staatstrojanern auf den Geräten der Benutzer vor. «Die Sicherheitsbehörden dürfen hacken, um zum Beispiel einen Threema-Nutzer zu überwachen.»

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