Bundesrat

    Bundesrat: Eizellspende wird legalisiert – auch für Unverheiratete

    Matthias Bärlocher
    Matthias Bärlocher

    Bern,

    Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert die geplanten Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz.

    Medienkonferenz mit Gesundheitsministerin Eliabeth Baume-Schneider zu den Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Zulassung der Eizellenspende beschlossen.
    • Diese und auch die Samenzellenspende soll auch unverheirateten Paaren offenstehen.
    • Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll entsprechend «zeitgemäss» geändert werden.

    Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll umfassend überarbeitet werden, um es den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dies hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung entschieden. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert den Umfang dieser Gesetzes-Revision.

    künstliche Befruchtung Spermien Fortpflanzungsmedizingesetz
    Aufgetrennte Spermienflüssigkeit (Ejakulat) nach einer Dichtegradientenzentrifugation zur Isolierung besonders gut beweglicher Spermien vor einer Insemination oder einer künstlichen Befruchtung, an der Abteilung für Reproduktionsmedizin des Inselspitals Bern, am 12. Mai 2015. - keystone

    Unter anderem soll die Eizellenspende zugelassen werden, so wie es dies das Parlament 2021 beschlossen hat. Die Eizellenspende ist aktuell in der Schweiz verboten. So sollen auch Paare, die aufgrund der Unfruchtbarkeit der Frau kein Kind bekommen können, auf eine Spende zurückgreifen können.

    Denn Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, bestehe diese Möglichkeit ja schon, erläutert Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. «Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen.»

    Kindeswohl und Schutz der Spenderinnen im Vordergrund

    Diese Neuerung sollen im Rahmen der geplanten Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dazu zunächst die Eckwerte festgelegt. Im Vordergrund stehe dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl.

    Künstliche Befruchtung
    Ein Spermium wird am Inselspital Bern in eine Eizelle eingesetzt. - Keystone

    Denn dieser könne nicht garantiert werden, wenn Elternpaare für Eizellenspenden ins Ausland gingen. Dieser sogenannte «Fortpflanzungstourismus» soll mit der Gesetzesänderung also unterbunden werden. «Damit stärken wir das Grundrecht, seine Abstammung zu kennen», betont Baume-Schneider. Denn viele erfüllten sich heute den Kinderwunsch im Ausland, in Ländern, die kein Abstammungsregister kennen.

    Eizellen- und Samenspende auch für unverheiratete Paare

    Auch in weiteren Punkten will der Bundesrat Lockerungen bei der künstlichen Befruchtung. Er begründet dies damit, dass die heutigen Regeln nicht mehr zeitgemäss seien und nicht der sozialen Realität entsprächen.

    Sollen auch unverheiratete Paare legal von der künstlichen Befruchtung profitieren können?

    So sollen neu auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten. Wie lange ein Paar bereits zusammen sein muss, sei noch offen, präzisierte Gesundheitsministerin Baume-Schneider auf eine Journalistenfrage. Eine Gelegenheitsbekanntschaft genüge aber auf jeden Fall nicht.

    Eizellen Kryokonservierung einfrieren
    Ein Embryologe platziert Röhrchen mit gefrorenen Eizellen in einem Lagerungstank für Kryokonservierung, gefüllt mit flüssigem Stickstoff, im IVF Labor der OVA IVF Klinik, am 21. November 2023 in Zürich. - keystone

    Eine weitere Änderung, die im Zuge der Gesetzesrevision umgesetzt werden soll, ist die Aufhebung oder Lockerung der «12er-Regel». Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen.

    Geprüft werden soll zudem, ob eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen länger als, wie bisher, zehn Jahre konserviert werden dürfen. Weiterhin verboten bleiben soll die Leihmutterschaft.

    Kommentare

    Beatrice A.K.

    Künstliche Befruchtung können von mir aus Leute ( egal ob ledig oder verheiratet) gern machen, aber bitte nicht über die Krankenkasse bezahlt.

    User #3108 (nicht angemeldet)

    Weiss das Kind ,wer der echte Vater und Mutter ist? NIDWALDNER.

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