Bundesgericht soll eine «kleine Revision» erfahren
Der Bundesrat will die unbestrittenen Punkte aus der gescheiterten Revision des Bundesgerichtsgesetzes wieder aufnehmen und schnell umsetzen.

Es geht dabei etwa um redaktionelle und organisatorische Fragen. Die umstrittene Entlastung des Gerichts von Bagatellfällen wird nicht weiterverfolgt.
Bis Ende 2024 soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dazu eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er nennt sie eine «kleine BGG-Revision».
Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes
Eine geplante umfassende Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) war im Jahr 2020 gescheitert: Das Parlament versenkte die Vorschläge des Bundesrats. Dieser hatte anhand einer Evaluation eine Fehlbelastung des höchsten Schweizer Gerichts aufgezeigt und schlug unter anderem vor, das Gericht von Bagatellfällen zu entlasten.
Dieser am meisten umstrittene Punkt wird auch in der neuen Vorlage nicht weiterverfolgt. Hingegen sollen unbestrittene Aspekte, die «weiterhin sinnvoll und politisch mehrheitsfähig» sind, wieder aufgenommen werden, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Dabei handle es sich um Änderungen redaktioneller, rechtstechnischer oder organisationsrechtlicher Natur. Sie betreffen beispielsweise den Abteilungsvorsitz, die Besetzung des Gerichts oder die Mitteilung von Strafurteilen an Opfer von Straftaten.