Es knallt in Bundesbern: Die Bundesanwaltschaft fühlt sich nicht zuständig für die Strafanzeige gegen die Post. Implizit wirft sie dem Bundesamt für Verkehr von Doris Leuthard im Nau-Interview Schlamperei vor.
«Die Strafanzeige des Bundes hatte keine Substanz» - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft ist für den Post-Skandal «nicht zuständig».
  • Die entsprechende Strafanzeige des Bundesamts für Verkehr genüge nicht für eine Untersuchung.
  • Im Interview nimmt André Marty, Info-Chef der Bundesanwaltschaft, Stellung.

Seit rund zwei Wochen hält der Postauto-Skandal die Schweiz in Atem. Rund 78 Millionen Franken an Subventionen soll sich die Tochter des gelben Riesens unter den Nagel gerissen haben.

Erst nach Jahren des mutmasslichen Subventionsbetrugs ist das für den öffentlichen Verkehr zuständige Bundesamt für Verkehr von CVP-Bundesrätin Doris Leuthard darauf aufmerksam geworden.

Subventionsbetrug statt «Betrug»

Kurz darauf reichte dieses bei der Bundesanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Nun kommen beide Institutionen zum Schluss: Wir sind dafür gar nicht zuständig!

Im ersten Interview sagt André Marty, der Informationschef von Bundesanwalt Michael Lauber, dass es der Strafanzeige des BAV an Substanz mangle. Hinzu komme, dass der Verdacht auf den Straftatbestand des «Betrugs» nicht hinreichend sei. Wenn schon handle es sich wohl um Subventionsbetrug.

Bedeutet dies, dass die Verantwortlichen des Post-Skandals keine Verantwortung übernehmen müssen? Darauf gab Marty im Live-Interview mit Nau-Reporterin Sandra Christen Auskunft.

Das Bundesamt für Verkehr sagt auf Anfrage von Nau, man habe den Entscheid zur Kenntnis genommen und werde ihn analysieren. Danach werde das weitere Vorgehen festgelegt.

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