Der Bundesrat soll prüfen, wie die Finanzmarktaufsicht (Finma) künftig härter gegen fehlbare Manager vorgehen könnte. Dies fordert der Nationalrat mit einem überwiesenen Postulat. Der Bundesrat ist mit dem Auftrag einverstanden.
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Bundesrat Ueli Maurer. - Keystone

Die jüngsten Enthüllungen zur Credit Suisse hatten der Forderung Auftrieb verliehen. Der Vorstoss von Nationalrat Gerhard Andrey (Grüne/FR) war aber bereits im vergangenen Juni eingereicht worden. Er fordert kurz gesagt «schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen».

Konkret soll der Bundesrat darlegen, welche Anpassungen der Finma-Werkzeuge nötig wären, um Anreize zu stärkerer individueller Verantwortungsübernahme der höchsten Kader der Finanzinstitute zu schaffen. Dies mit dem Ziel, die Vertrauenswürdigkeit in den Schweizer Finanzmarkt zu stärken und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Andrey argumentiert, dass Skandale dem Ansehen des Schweizer Finanzplatzes schadeten. Andere Länder versuchten mit neuen Ansätzen, Missmanagement zu sanktionieren. Nun solle die Schweiz nachziehen. Der geforderte Bericht sei ein erster Schritt in diese Richtung.

Im Nationalrat kam die Forderung Andreys gut an. Die grosse Kammer überwies das entsprechende Postulat mit 134 zu 51 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nur die SVP war geschlossen dagegen.

Eine mögliche Reform bezeichnete Minderheitssprecher Thomas Matter (SVP/ZH), selber Verwaltungsratspräsident einer kleinen Bank, als «nicht zielführend». Die derzeitige Aufsicht sei ausgewogen und streng. Eine «noch weitergehende Regulierungsdichte» hätte seiner Meinung nach eine «Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit» zur Folge. «Wir sollten uns davor hüten, wegen einzelner schwarzer Schafe alle ehrlichen Akteure zu bestrafen.»

Finanzminister Ueli Maurer konterte Matters Aussagen im Namen des Bundesrats. Man müsse «ehrlicherweise feststellen, dass es immer wieder Fehlverhalten gibt im Bankenbereich», sagte er. Die Schweiz stehe hierbei unter besonderer weltweiter Beobachtung.

«Wir haben alles Interesse, dass unser Finanzplatz sauber und transparent ist.» Es spreche deshalb nichts dagegen, zehn Jahre nach der Finanzkrise die bestehenden Regulierungsinstrumente zu evaluieren, hielt Maurer fest. «Am Schluss des Tages hilft es niemandem, wenn wir nicht hinschauen.»

Heute kann die Finma Verstösse gegen das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung («Gewährserfordernis») ahnden sowie Berufsverbote oder Tätigkeitsverbote aussprechen. Zudem kann sie bei schweren Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen die entsprechende Verfügung unter Nennung von Personendaten veröffentlichen.

Die Finanzinstitute müssen ferner Wechsel in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Finanzmarktaufsicht melden oder von ihr vorgängig bewilligen lassen. Die Finma überprüft hierbei, ob die entsprechenden Personen über die für die Position nötigen Qualifikationen verfügen und ob bei ihr Informationen vorliegen, welche die Gewähr der Personen infrage stellen könnten.

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