Nicht nur Verkaufsgeschäfte, sondern auch Dienstleitungsbetriebe wie Coiffeure oder Reisebüros sollen maximal vier Mal im Jahr am Sonntag öffnen dürfen.
Coiffeure
Coiffeure dürfen weiterhin geöffnet bleiben. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nun sollen auch Dienstleistungsbetriebe vier Mal jährlich Sonntags geöffnet haben.
  • Einer entsprechenden Initiative stimmte die Kommission des Nationalrats zu.

Nicht nur Verkaufsgeschäfte, sondern auch Dienstleitungsbetriebe wie Coiffeure oder Reisebüros sollen maximal vier Mal im Jahr am Sonntag öffnen dürfen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat einer entsprechende parlamentarische Initiative zugestimmt.

Die kantonal festgelegten Sonntagsverkäufe soll nach dem Willen der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) auf Dienstleistungsbetriebe ausgeweitet werden.

Die Kommission hat einem entsprechenden Vorstoss von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL) mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Eine Mehrheit der Kommission vertrat die Auffassung, dass eine strikte Unterscheidung zwischen Verkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben nicht mehr zeitgemäss ist. Das Sonntagsverkaufsverbot werde damit auch nicht in Frage gestellt: Es gehe einzig darum, Dienstleistungsbetrieben dieselben Möglichkeiten einzuräumen wie klassischen Verkaufsstellen.

Die Initiative geht nun an die Schwesterkommission des Ständerates. Stimmt auch diese der Initiative zu, ist sie angenommen.

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