Nach dem Schuldspruch von 2017 zieht Ex-Knie-Clown David Larible seine Berufung zurück.
David Larible 2017 vor dem Bezirksgericht Zürich anlässlich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind.
David Larible 2017 vor dem Bezirksgericht Zürich anlässlich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • David Larible wurde 2017 wegen sexueller Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen.
  • Er soll einem 14-jähriges Mädchen Zungenküsse gegeben haben.

Vor einem Jahr wurde David Larible (61) vom Berzirksgeircht Zürich verurteilt: Der Ex-Circus-Knie-Clown hat demnach einem 14-jährigen Mädchen auf seinem Hotelzimmer drei Zungenküsse gegeben und sie auf das Décolleté geküsst.

Der gebürtige Italiener wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe von 19’200 Franken verurteilt, muss seinem Opfer 2000 Franken Genugtuung bezahlen und wurde für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Ebenfalls zu seinen Lasten gehen die Kosten für die Psychotherapie, welche das Mädchen absolviert. Es leidet heute unter Angstzuständen und Schlafstörungen. Richter Claudio Maira sagte in seiner Urteilsbegründung: «Herr Larible, Sie haben einem jungen Mädchen den ersten Kuss gestohlen.»

David Larible (l.) und sein Anwalt Valentin Landmann verweilen vor dem Bezirksgericht anlässlich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, aufgenommen am Dienstag, 15. August 2017, in Zürich.
David Larible (l.) und sein Anwalt Valentin Landmann verweilen vor dem Bezirksgericht anlässlich dem Tatvorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, aufgenommen am Dienstag, 15. August 2017, in Zürich. - Keystone

Knie-Clown zieht Berufung zurück

Doch der einstige Publikumsliebling bestritt die Vorwürfe stets. Sein Anwalt Valentin Landmann kündigte an, man werde das Urteil ans Obergericht weiterziehen.

Jetzt zieht Larible seine Berufung grösstenteils zurück. Demnach werde insbesondere «der Schuldpunkt nicht mehr angefochten», erklärt das Obergericht am Dienstag. Die Berufung beschränke sich neu nur noch auf die Frage der Landesverweisung sowie die Kostenfolge. Die Berufung erfolge im schriftlichen Verfahren, schreibt das Gericht weiter. Die Berufungsverhandlung am Zürcher Obergericht vom 4. September findet deshalb nicht statt.

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