«Big Brother Schweiz» ist zurück – Kandidaten wussten von nichts
26 Jahre nach der ersten TV-Ausstrahlung ist «Big Brother Schweiz» erstmals auf YouTube. Ex-Kandidatin Conny freut sich, hat aber auch einige Fragen.

Das Wichtigste in Kürze
- Alte Folgen von «Big Brother Schweiz» aus dem Jahr 2000 werden auf YouTube veröffentlicht.
- Die damaligen Kandidaten Conny Meier und Stibe Dettling wurden darüber nicht informiert.
- Conny freut sich über das Wiedersehen, stellt aber Fragen zur Veröffentlichung.
- Medienrechtsexperte Simon Canonica sieht die rechtliche Lage nicht eindeutig.
Plötzlich sitzt Conny Meier wieder im «Big Brother»-Haus. Zumindest auf YouTube.
26 Jahre ist es her, seit die Zürcherin in den berühmten TV-Container in Glattfelden ZH einzog. Nun werden die alten Sendungen der ersten Schweizer «Big Brother»-Staffel auf dem YouTube-Kanal von DOSA Schweiz veröffentlicht.
Eine Folge nach der anderen ist wieder zu sehen.
Für Nostalgiker eine kleine Zeitreise. Für die Menschen, die damals rund um die Uhr von Kameras begleitet wurden, kommt das Comeback allerdings überraschend.
Denn gefragt wurden sie offenbar nicht.
«Big Brother» wurde zum TV-Hit
Im September 2000 betraten zehn Kandidatinnen und Kandidaten den Container. 26 Kameras und 60 Mikrofone beobachteten sie praktisch rund um die Uhr. Ausgestrahlt wurde «Big Brother Schweiz» auf dem damaligen Privatsender TV3.
Die Sendung wurde zum Erfolg. Unter der Woche schauten im Schnitt mehr als 250'000 Menschen zu, die Live-Shows erreichten durchschnittlich rund 380'000 Zuschauer.
Eine der bekanntesten Bewohnerinnen war Conny Meier. Die damals 28-jährige Zürcherin blieb vom ersten Tag bis ins Finale im Haus und belegte hinter Gewinnerin Daniela den zweiten Platz.

Auch Stephan «Stibe» Dettling wurde zum Publikumsliebling. Der Zuger machte sich im Container mit seinen Flachwitzen einen Namen und als Mann am Herd. Nach 38 Tagen verliess er die Sendung freiwillig, nachdem er von der schweren Krebserkrankung seines Vaters erfahren hatte.
26 Jahre später sind beide plötzlich wieder öffentlich zu sehen.
Kollegin in Brasilien entdeckt Conny
Conny wusste davon zunächst überhaupt nichts. «Niemand kam auf mich zu», sagt sie im Gespräch mit Nau.ch. Ausgerechnet eine Kollegin in Brasilien machte sie darauf aufmerksam. Diese schrieb ihr auf Facebook, sie schaue gerade alte Sendungen mit ihr.
Conny war irritiert. «Da dachte ich: Was schaust du für Sendungen?» Dann schaute sie selbst auf YouTube nach.
«Und dann sehe ich eine Sendung nach der anderen.» Angeschaut hat sie bislang allerdings erst wenig davon. Das will sie in ihren kommenden Ferien ändern. «Es nimmt mich selber Wunder, wie ich mich nach 26 Jahren in der Retrospektive anschaue.»
«Vor allem verdient man Geld noch mit uns»
Doch die Freude ist nicht ganz ungetrübt. Dass niemand die damaligen Bewohnerinnen und Bewohner über die Wiederveröffentlichung informierte, stört Conny.

«Das wäre eigentlich schon angebracht gewesen», sagt sie. Immerhin seien die Kandidaten die Hauptpersonen der Sendung. Und noch etwas beschäftigt sie: Mit den alten Aufnahmen lässt sich heute erneut Geld verdienen.
«Vor allem verdient man Geld noch mit uns», sagt Conny.
Sie weiss allerdings selbst nicht, wie die rechtliche Situation aussieht. Damals hätten die Kandidaten einen Vertrag unterschrieben und weitreichende Rechte abgegeben.
Ob das auch 26 Jahre später noch für YouTube gilt? Genau da hat Conny Fragezeichen.
Rechtsexperte sieht Spielraum
Medienrechtsexperte Simon Canonica sagt auf Anfrage von Nau.ch, dass man dafür den damaligen Vertrag kennen müsste. Grundsätzlich tendiert er jedoch dazu, dass die damalige Rechteabtretung weiterhin gültig sein könnte, sofern keine entsprechende Befristung vorgesehen war.
Einen entscheidenden Unterschied könnte allerdings die Art der Veröffentlichung machen.
Im Jahr 2000 liefen die Sendungen im linearen Fernsehen. Heute können sie über YouTube grundsätzlich weltweit und jederzeit abgerufen werden.
Damit habe man vor 26 Jahren möglicherweise nicht rechnen können, erklärt Canonica.
Die ehemaligen Kandidaten könnten deshalb argumentieren, dass die damalige Zustimmung wegen der stark veränderten Verhältnisse heute nicht mehr uneingeschränkt gilt.
«Der Anstand würde das gebieten»
Ob Conny, Stibe und die anderen Bewohner vor der Veröffentlichung nochmals um Zustimmung hätten gebeten werden müssen, hängt laut Canonica ebenfalls vom damaligen Vertrag ab.
Eine Information wäre für ihn aber so oder so angebracht gewesen.
«Zumindest der Anstand würde das gebieten», sagt der Medienrechtsexperte.
Dass mit den Sendungen möglicherweise wieder Geld verdient wird, ändert dagegen nach seiner Einschätzung wenig. Die kommerzielle Verwertung sei schliesslich bereits damals Zweck der Rechteabtretung gewesen.
Auch eine von Conny vermutete allgemeine 25-Jahre-Frist kennt Canonica nicht. Allerdings gebe es im Schweizer Recht Grenzen für übermässig lange und weitreichende vertragliche Bindungen.
Ob diese Grenze bei den alten «Big Brother»-Verträgen erreicht ist, lässt sich ohne deren genaue Prüfung nicht sagen.
Warum sind die Folgen jetzt wieder online?
Nau.ch hat auch DOSA Schweiz angefragt. Auf dem YouTube-Kanal der Firma werden die alten «Big Brother Schweiz»-Folgen derzeit veröffentlicht.

Unter anderem wollte Nau.ch wissen, weshalb die Sendungen gerade jetzt wieder online gestellt werden, welche Rechte DOSA am Material besitzt und weshalb die ehemaligen Kandidatinnen und Kandidaten nicht vorgängig informiert wurden.
Eine Antwort steht derzeit noch aus.















