Der Regierungsrat hat für den Abstimmungssonntag am 3. März 2024 vier kantonale Abstimmungen angesetzt. Darunter auch die Pistenverlängerungen am Flughafen ZH.
Flugbahn am Flughafen Zürich. (Symbolbild)
Flugbahn am Flughafen Zürich. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Gleich vier kantonale Abstimmungen hat der Regierungsrat für den Abstimmungssonntag vom 3. März 2024 angesetzt. Die Stimmberechtigten entscheiden unter anderem über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich.

Der Kantonsrat hat der Verlängerung der Pisten 28 und 32 Ende August mit 87 zu 83 Stimmen zugestimmt. Gegen den Beschluss wurde sowohl das Kantonsratsreferendum als auch das Volksreferendum ergriffen.

Weiter gelangen zwei Volksinitiativen zur Abstimmung. Es handelt sich dabei um die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP sowie den Gegenvorschlag dazu.

Die Initiative fordert unter anderem, dass Verantwortliche von unbewilligten Demonstrationen, an denen es zu Ausschreitungen kommt, für den Schaden und die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen müssen. Der Gegenvorschlag sieht eine ähnliche Regelung vor.

Für die Initiative für öffentliche Uferwege wird abgestimmt

Die Uferinitiative fordert, dass die Ufer von Zürcher Gewässern besser zugänglich gemacht und ökologisch aufgewertet werden. Insbesondere am Zürichsee soll ein durchgehender Seeuferweg erstellt werden.

Im Kantonsrat nur wenig umstritten waren die Änderungen der Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte. Die dafür notwendige Änderung der Kantonsverfassung untersteht jedoch dem obligatorischen Referendum.

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