Stadt Zürich

Stadtrat will Lohnobergrenze neu regeln

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Zürich,

Der Zürcher Stadtrat will die 25 Jahre alte Lohnobergrenze aufheben und Entschädigungen aus städtischen Mandaten künftig ganz in die Stadtkasse leiten lassen.

Das untere Becken des Zürichsees. - Stadt Zürich
Das untere Becken des Zürichsees. - Stadt Zürich - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Zürich schreibt, schlägt der Stadtrat vor, die vor 25 Jahren eingeführte Lohnobergrenze aufzuheben und die Gehälter der städtischen Angestellten und des Stadtrats wieder gemäss Lohnsystem zu regeln.

Gleichzeitig sollen Entschädigungen, die Mitglieder des Stadtrats als städtische Vertretungen in Organen von Drittinstitutionen erhalten, in die Stadtkasse fliessen. Mit der Abgabe dieser Einkünfte erfüllt der Stadtrat einen Vorstoss aus dem Gemeinderat. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Der Stadtrat hat die Vergütung der obersten Funktionsstufen analysiert und mit anderen grossen Verwaltungen und vergleichbaren Positionen verglichen. Auf dieser Basis schlägt er vor, die vor 25 Jahren mittels Volksabstimmung eingeführte Lohnobergrenze aufzuheben und die Löhne der höchsten Kaderangestellten wieder gemäss städtischem Lohnsystem über die Lohnbänder zu begrenzen.

Der höchste Wert des Lohnbandes liegt in der obersten Funktionsstufe bei rund 296'000 Franken pro Jahr. Die aktuelle Lohnobergrenze von 257'457 Franken basiert auf einer Initiative aus dem Jahr 2000. Damals wurden die obersten beiden Funktionsstufen des städtischen Lohnsystems gekappt, weshalb eine deutlich geringere Lohnentwicklung möglich ist als vom Lohnsystem eigentlich vorgesehen.

Angleichung der Löhne der Stadtratsmitglieder bei Verzicht auf zusätzliche Entschädigungen

Die Mitglieder des Stadtrats erhalten den Maximallohn gemäss Lohnobergrenze. Bisher wäre im Personalrecht vorgesehen gewesen, dass das Stadtpräsidium einen festen Lohnansatz von 118 Prozent des Maximallohns und die übrigen Mitglieder des Stadtrats 109 Prozent erhalten. Der Stadtrat schlägt vor, diese Zuschlagsregelung mit der Anpassung der Lohnobergrenze zu streichen.

Das heisst, der Lohn für das Stadtpräsidium soll künftig gleich hoch sein wie die Löhne der übrigen Stadtratsmitglieder und wie der höchstmögliche Lohn der städtischen Mitarbeitenden. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit einem Vorstoss aus dem Gemeinderat. Mitglieder des Stadtrats erhalten in der Regel eine Entschädigung, wenn sie in Organen von Drittinstitutionen die Interessen der Stadt Zürich vertreten, zum Beispiel in Stiftungs- oder Verwaltungsräten.

Bisher konnten sie einen Anteil davon behalten. So steht es in der Verordnung über städtische Vertretungen in Organen von Drittinstitutionen (VVD). Mit der Umsetzung einer Motion aus dem Gemeinderat sollen diese Einkünfte neu vollumfänglich in die Stadtkasse fliessen. Gleichzeitig soll die Regelung für die übrigen städtischen Vertretungen angepasst und vereinfacht werden.

Die betreffenden städtischen Mitarbeitenden sollen von den Entschädigungen für Mandatstätigkeiten ausserhalb der Arbeitszeit maximal 20'000 Franken behalten können. Unter Berücksichtigung der Abgabe von Mandatseinkünften führt die Aufhebung der aktuell geltenden Lohnobergrenze bei manchen, aber nicht allen Mitgliedern des Stadtrats zu einer Lohnerhöhung.

Löhne der obersten Funktionsstufen im Vergleich eher tief

Lohnvergleiche zeigen, dass die Stadt Zürich bei den unteren und mittleren Lohnstufen konkurrenzfähig ist. Für die Entlöhnung der obersten Führungsfunktionen und des Stadtrats gilt das aktuell nur bedingt. So sind die Lohnobergrenzen in vergleichbaren öffentlichen Verwaltungen bis zu 30 Prozent höher. Kritisch ist die Situation insbesondere bei Funktionen, die in direkter Konkurrenz zum privaten Arbeitsmarkt stehen.

Die demografische Entwicklung verschärft die Ausgangslage zusätzlich: Bis 2040 werden rund 40 Prozent der Mitarbeitenden der Stadt Zürich pensioniert. Das führt auch in zentralen Führungsrollen zu einem Generationenwechsel. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung setzt voraus, dass die Stadt im Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte auf ein konkurrenzfähiges und in sich stimmiges Lohnsystem zurückgreifen kann.

Vor diesem Hintergrund plant der Stadtrat die Änderung der VVD und des Personalrechts. Er startet eine entsprechende Vernehmlassung. Parallel zu diesem Beschluss gehen weiterführende Anpassungen der Anstellungsbedingungen in die Vernehmlassung. Dabei sollen für städtische Mitarbeitende mehr Erholung, eine faire Entlastung für Schichtarbeitende und mehr Flexibilität beim Ferienbezug geschaffen werden.

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