Stadt Zürich

    Sport in Zürich ab dem 1. März 2021

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    Gestützt auf die neuen Bundesvorgaben werden in der Stadt Zürich mehr Sportanlagen geöffnet.

    Coronavirus Freizeit
    Sportplatz (Symbolbild). - Keystone

    Ab dem 1. März 2021 sind die Outdoorsportanlagen für alle Personen zugänglich. Die Zürifit- und Skateanlagen, der Freestylepark, der Bikepark, die Leichtathletikanlagen, die Rasensportanlagen sowie die Laufstrecken und Finnenbahnen können individuell oder in Gruppen bis maximal 15 Personen genutzt werden. Erlaubt sind Sportarten ohne Körperkontakt. Im Bereich Jugendsport und Leistungssport oder Profisport gelten spezielle Regeln.

    Eislaufen im Heuried und in Oerlikon

    Die Ausseneisfelder im Sportzentrum Heuried und in Oerlikon sind noch bis zum 14. März 2021 geöffnet. Sie stehen neu allen offen. Eislaufen ist somit ab 1. März 2021 auch für Personen über 16 Jahren möglich. Auf den Anlagen gilt für alle Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht. Detaillierte Infos unter: sportamt.ch/eislaufen.

    Schwimmen in den Hallenbädern für Personen von 10 bis 20 Jahren

    Ab 1. März 2021 werden vier Hallenbäder öffentliches Schwimmen anbieten. Die Hallenbäder Bläsi, City, Leimbach und Oerlikon werden für Personen im Alter von 10 bis 20 Jahren geöffnet. Sie können über Mittag, am Abend, am Mittwochnachmittag und am Wochenende schwimmen gehen.

    Kinder unter 10 Jahren haben beim öffentlichen Schwimmen keinen Zutritt. Die Öffnungszeiten und die Schutzmassnahmen im Bad sind online publiziert unter sportamt.ch/schwimmen. Die Hallenbäder konnten bisher für den obligatorischen Schulschwimmunterricht, für den Jugendsport und den Leistungssport genutzt werden.

    Mehr Möglichkeiten für den Jugendsport

    Sportvereine mit Kindern und Jugendlichen (Jahrgang 2001 und jünger) können wie bisher ihre Trainings in den gewohnten Gruppengrössen durchführen. Ausserdem sind Wettkämpfe wieder erlaubt, allerdings ohne Publikum. Für diese Alterskategorie werden in der Stadt Zürich ab Montag, 1. März 2021, neu auch alle Sporthallen und Schulschwimmanlagen auf Schularealen geöffnet.

    «Ich bin froh, dass wir endlich wieder mehr sportliche Betätigung anbieten können. Denn die Einschränkungen haben die Kinder und Jugendlichen sowie das Vereinsleben hart getroffen», betont Filippo Leutenegger, Vorsteher des Schul- und Sportdepartements. Die detaillierten Vorgaben für Sportvereine sind online publiziert. Gemäss den kantonalen Vorgaben dürfen freiwillige Schulsportkurse nach wie vor nicht durchgeführt werden. Dies betrifft sämtliche Jahreskurse, Semesterkurse, Ferienkurse sowie die Förderprogramme Talent Eye und Movimiento.

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