Stadt Zürich

    Mann nach tödlichen Schüssen auf Ehefrau vor Obergericht

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Vor dem Zürcher Obergericht hat sich am heutigen Donnerstag ein 64-jähriger Mann wegen Mordes zu verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn im Sommer 2018 zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschuldigte wies die Vorwürfe zurück.

    obergericht des Kantons zürich
    Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - keystone

    Nach einem reinen Indizienprozess war das Bezirksgericht überzeugt, dass es der Beschuldigte war, der 2009 an einem Oktobermorgen seine Ehefrau in Zürich-Oerlikon erschossen hatte. Als Motiv sahen die Richter Eifersucht und Rache, weil die Frau einen Liebhaber hatte. Die Beziehung des Paars aus Bangladesh sei auch sonst schlecht gewesen.

    Bei der Strafzumessung berücksichtigten die Richter die lange Verfahrensdauer. Sie blieben um zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 16 Jahre gefordert hatte.

    Der Verteidiger hatte erfolglos auf Freispruch plädiert und eine Genugtuung gefordert für die Untersuchungshaft, die sein Mandant abgesessen hatte. Noch im Gerichtssaal stellte er den Weiterzug des Urteils in Aussicht.

    Die Frau war an jenem Morgen aus dem Haus gegangen und wollte zu ihrem Auto gehen, um zur Arbeit in einem Schuhgeschäft am Flughafen zu fahren. Direkt vor der Haustür wurde sie von mehreren Schüssen getroffen. Die Mutter zweier Kinder starb noch am Unfallort.

    Der Verdacht fiel rasch auf den Ehemann. Dennoch dauerte es jahrelang, bis die Staatsanwaltschaft ausreichend Indizien gesammelt hatte, um Anklage erheben zu können. Unter anderem wurden zwei verdeckte Ermittler eingesetzt. Ihnen gegenüber räumte der Beschuldigte die Tat ein. Dieses Geständnis zog er allerdings später zurück.

    Das Gericht stufte das Geständnis als nicht verwertbar ein. Auf den Mann sei unzulässiger Druck ausgeübt worden. Es erachtete allerdings die Indizien als ausreichend, um alle vernünftigen Zweifel an der Schuld des Mannes auszuräumen - dies ist Voraussetzung für einen Schuldspruch in einem Indizienprozess.

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