Stadt Zürich

    Frauen sollen in Zürcher Hallenbädern oben ohne schwimmen dürfen

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Vier Zürcher Gemeinderätinnen von GLP, Grüne, Mitte und SP vermuten beim Thema Badekleidung eine Ungleichbehandlung und fordern eine genderneutrale Regelung.

    Frauen Zürcher Bäder
    Mit oder ohne «oben ohne» für Frauen in Bädern? Das wird derzeit von Zürcher Gemeinderätinnen in die Diskussion gebracht. - Unsplash

    «Oben ohne» statt im Bikini oder Badekleid: Vier Zürcher Gemeinderätinnen verlangen vom Stadtrat Auskunft zur Badeordnung in den städtischen Hallen- und Freibädern.

    Die Parlamentarierinnen vermuten, dass beim Thema «Oben ohne»-Baden eine Ungleichbehandlung vorliegt – die beseitigt werden müsse.

    Rechtzeitig vor dem Start der Badesaison fordert die Anfrage Klarheit zur städtischen Badeordnung: Wie die unterzeichnenden Gemeinderätinnen von GLP, Grüne, Mitte und SP festgestellt haben, lässt die Badeordnung nämlich Fragen offen.

    Dort steht lediglich, dass die Badebekleidung «das sittliche Empfinden nicht verletzen» dürfe. Zudem sei ausschliesslich ordentliche Badebekleidung inklusive Burkini zugelassen.

    Sommerbäder sind grundsätzlich liberaler als Hallenbäder

    Nähere Vorschriften zum Thema erlassen die Verantwortlichen der einzelnen Badeanstalten.

    Gemäss dem Vorstoss hat sich dabei in den Sommerbädern eine liberalere Praxis durchgesetzt als in den Hallenbädern. «Oben ohne» zu schwimmen oder zu sünnelen sei dort erlaubt. Auch Tangas und Microbikinis würden nicht beanstandet.

    In den Hallenbädern hingegen werde eine «sportlichere Atmosphäre» angestrebt. Heisst konkret: Badehose für alle sowie bedeckte Brüste bei Frauen.

    Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau könnte laut den Parlamentarierinnen rechtlich heikel sein.

    Genderneutrale Regelung gefordert

    Gefordert sei stattdessen eine genderneutrale Regelung. «Alle sollen frei entscheiden dürfen, was sie von Badehose über Badekleid bis Burkini tragen möchten», lautet ihre Forderung.

    Sollte der Stadtrat an einer Ungleichbehandlung festhalten wollen, solle er erklären warum.

    Und anhand welcher Körpermerkmale oder anderer Kriterien das Badepersonal denn im Zweifelsfall überhaupt entscheiden solle, für wen nun welche Regelung gelte.

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