Stadt Zürich

    Angestellte der Stadt Zürich sollen mehr Vorteile erhalten

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Städtische Angestellte in Zürich sollen künftig bis zu 600 Franken für Mobilitätskosten sowie vergünstigten Eintritt in städtische Museen oder Anlässe erhalten.

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    In der Stadt Zürich wird wieder kostenlos getestet. - Pixabay

    Die SVP sprach sich an der Sitzung vom Mittwoch, 31. Mai 2023, gegen die gesamte Weisung aus. Die städtischen Angestellten hätten bereits heute attraktive Arbeitsbedingungen, sagte Martin Götzl.

    Hans Dellenbach (FDP) warnte vor allem vor den Änderungen, die zusätzlich kosten würden oder Autofahrer diskriminierten.

    Er sprach von einem «Wunschkonzert». Die FDP stellte sich aber hinter die unveränderte Vorlage des Stadtrats.

    Patrik Maillard (AL) hinterfragte, warum alle Mitarbeitenden von Vergünstigungen etwa für Essen profitieren sollten, auch «wenn sie mehr als ein Stadtrat verdienen».

    Beitrag an die Mobilitätskosten fand eine klare Mehrheit

    Dennoch sprach sich seine Partei, wie auch die restlichen, für die Weisung aus. Ein Beitrag an die Mobilitätskosten, den der Stadtrat beantragt hatte, fand eine klare Mehrheit von 103 zu 13 Stimmen.

    Die GLP hatte vergeblich gefordert, dass der Beitrag nur ausbezahlt würde, wenn die Angestellten nachweislich ein Abo kaufen.

    Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag der linken Ratsseite, dass Personen, die einen Personalparkplatz nutzen, auf den Beitrag verzichten müssen. Dellenbach fand den Antrag «kleinkariert».

    Er blieb in der Minderheit, der Rat sagte mit 75 zu 40 Stimmen Ja.

    Umstrittene Erhöhung der bisherigen Beiträge der Lunch-Checks

    Umstrittener war die Erhöhung der bisherigen Beiträge der Lunch-Checks. Die SP forderte 1'500 statt 1'200 Franken pro Jahr.

    Dies würde dem Niveau der kantonalen Angestellten entsprechen, sagte Anjushka Früh. Der Antrag wurde aber mit 77 zu 39 Stimmen abgelehnt.

    Hintergrund der Änderungen war die einheitliche Regelung der Lohnnebenkosten im Personalrecht.

    Die Vorlage geht nun in die Kommission zur Redaktionslesung. Die Schlussabstimmung findet danach statt.

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