Biglen

    Biglen unterstützt Kauf von LED-Lampen und LED-Röhren

    Nau.ch Lokal
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    Region Worb,

    Wie die Gemeinde Biglen informiert, haben 100 Haushalte die Möglichkeit, die Kosten der Anschaffung von LED-Lampen und -röhren zurückerstattet zu bekommen.

    krebszellen led licht
    LED-Lichter bekommen einen neuen Anwednungsfall. 8Symbolbild) - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

    LED-Leuchtkörper verbrauchen bei gleicher Helligkeit nur einen Bruchteil der Energie von herkömmlichen Glühlampen. Sie sind zwar vom Stückpreis her deutlich teurer, haben aber eine höhere Lebensdauer und sind deshalb besonders wirtschaftlich, bei gleichzeitig hoher Energieeffizienz.

    Im Jahr 2018 wurde als energiepolitische Massnahme der Gemeinde Biglen eine LED-Lampen-Aktion durchgeführt. Bei dieser Aktion konnte die Bevölkerung von Biglen Glühlampen, welche gegenüber LED-Lampen ein Vielfaches mehr an Energie benötigten, austauschen und einen Förderbeitrag von der Gemeinde beantragen. Die bereits einmal durchgeführte Aktion zur Förderung von LED-Lampen wurde erneuert und ausgebaut.

    Neu soll ebenfalls der Ersatz zu LED-Röhren finanziell entschädigt werden. Der Kauf von LED-Lampen oder LED-Röhren wird zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022 mit einem einmaligen Beitrag von maximal 100 Franken pro Haushalt unterstützt. Die Aktion beschränkt sich auf 100 Haushalte in Biglen – die Beiträge werden nach Eingangsdatum der Rückforderungsbelege vergütet. Die Antragsteller müssen Wohnsitz in Biglen haben.

    Wie kann man die Rückerstattung beantragen?

    Gegen Einreichung des Rückforderungsbeleges und eines Kassenzettels beziehungsweise Rechnung kann der Betrag rückerstattet werden. Das Rückforderungsbeleg kann auf der Website der Gemeinde unter den Stichpunkten «werke/energieberatung/Förderbeiträge» oder auf der Gemeindeverwaltung Biglen bezogen werden.

    Ist auf dem Kassenzettel beziehungsweise der Rechnung nicht ersichtlich, dass es sich um LED-Lampen beziehungsweise Röhren handelt, muss das Fachgeschäft, in welchem die Lampen gekauft wurden, bestätigen, dass es sich um LED-Lampen/Röhren handelt.

    Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt – wird dabei nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag später nicht mehr geltend gemacht werden. Wertvolle Tipps rund um den Ersatz Ihrer Leuchtmittel und die effiziente Beleuchtung im Haushalt findet man auf der Webseite der Energieberatung Bern > Ratgeber.

    Diese Aktion findet im Rahmen der energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde statt. Bei Fragen steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

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