Wie die Gemeinde Hägglingen mitteilt, wurde ein neues Feuerwehrreglement erarbeitet. Das neue Reglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Das aktuelle Feuerwehrreglement trat im Jahr 2001 in Kraft. Es enthält veraltete Bezeichnungen oder solche, die nicht mehr relevant sind.

Das Fehlen von zahlreichen organisatorischen und personellen Regelungen macht die Anwendung schwierig und unbefriedigend.

Der Gemeinderat hat daher in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehrkommission ein neues Feuerwehrreglement erarbeitet.

Tarif über Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen wurde überarbeitet

Das neue Reglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Das Feuerwehrreglement ist nicht mit dem «Tarif über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen» zu verwechseln.

Letzteres wurde auch überarbeitet, muss aber von der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.

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