Betreten von Wiesen und Äckern in Dottikon verboten
Wie die Gemeinde Dottikon mitteilt, ist das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit verboten.

Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur soweit erlaubt ist, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden sind.
Aus diesem Grund ist auf das Betreten und Befahren von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten.