Wie die Stadt Winterthur informiert, wird am 18. Juni 2023 über die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» abgestimmt, um Arbeitnehmende zu schützen.
Blick auf die Stadt Winterthur. - Keystone
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Am 10. November 2020 wurde die Volksinititative «Ein Lohn zum Leben» eingereicht.

Sie will Arbeitnehmende vor Armut trotz Erwerbsarbeit schützen und verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde.

Der Stadtrat hat die Initiative als teilgültig erklärt und ihr einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der das Anliegen der Initianten substantiell aufgenommen hatte, aber weniger weit ging.

Am 6. März 2023 hat das Stadtparlament die beiden Vorlagen beraten. Es hat den Gegenvorschlag mit 46 zu acht Stimmen deutlich verworfen.

Parlament leht die Volksinitiative ab

Die Volksinitiative wurde vom Parlament mit 30 Nein zu 24 Ja abgelehnt.

In der Frage der Teilgültigkeit folgte das Parlament einstimmig (mit 55 Stimmen) dem Stadtrat.

Somit gelangt gemäss dem Willen des Parlaments nur die Volksinitiative, ohne die ungültigen Elemente, zur Abstimmung.

Das Parlament empfiehlt den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative.

Stadtrat setzt sich gegen Armut trotz Erwerbstätigkeit ein

Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den nächstmöglichen Termin festgesetzt.

Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, den Stimmberechtigten die Annahme der Initiative zu empfehlen.

In Winterthur sollen im Grundsatz existenzsichernde Löhne bezahlt werden.

Die Einführung eines Mindestlohns kann ein Lösungsansatz sein, um Armut trotz Erwerbstätigkeit zu lindern.

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