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Zuzwil legt ihr Grundbuchamt mit anderen Gemeinden zusammen
![Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).](https://c.nau.ch/i/8RVV1/680/blick-auf-die-gemeinde-zuzwil-sg.jpg)
Die gesetzlichen Anforderungen an die Grundbuchämter sind hoch und von den Mitarbeitenden wird viel Fachwissen verlangt, um die Arbeiten gesetzeskonform auszuführen.
So dürfen die Grundbuchgeschäfte nur von Personen durchgeführt werden, welche über ein Grundbuchverwalterpatent verfügen.
Mitarbeitende, die über ein solches Patent verfügen, sind jedoch nur schwer zu finden.
Regionale Zusammenarbeit ist bereits gelebte Praxis
Die regionale Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene ist seit einigen Jahren in verschiedensten Bereichen gelebte Praxis.
Zur Aufrechterhaltung einer guten Qualität sowie zur Schaffung von attraktiven Stellen sollen die Kräfte gebündelt und zu einem regionalen Grundbuchamt «Wil-Land»vereint werden.
Aus diesen Gründen haben sich die Gemeinderäte Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberboden und Zuzwil für eine Zusammenführung der vier Grundbuchämter ausgesprochen.
Das neue, regionale Grundbuchamt wird seinen Sitz im Verwaltungsgebäude der politischen Gemeinde Oberbüren haben.
Niederbüren und Oberbüren sind schon zusammengeführt
Zwischen den Gemeinden Niederbüren und Oberbüren wurde bereits eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes abgeschlossen, welche dem fakultativen Referendum unterstellt war.
Die Vereinbarung trat per 1. Mai 2023 in Kraft. Das Grundbuchamt Niederbüren wird seither durch die Gemeinde Oberbüren geführt.
Die Umsetzung und Realisierung des regionalen Grundbuchamtes «WilLand» soll in einem ersten Schritt durch die Zusammenlegung der Grundbuchämter Niederbüren, Oberbüren und Zuzwil per 1. Oktober 2024 erfolgen.
Die Vereinbarung wird dem fakultativen Referendum unterstellt
Das Grundbuchamt Niederhelfenschwil soll per 1. Januar 2026 im gemeinsamen Grundbuchamt «Wil-Land» geführt werden.
Die Vereinbarung wird in den Gemeinden Niederhelfenschwil und Zuzwil vom Freitag, 7. Juni 2024, bis Mittwoch, 17. Juli 2024, dem fakultativen Referendum unterstellt.