Wetzikon (ZH)

    Wetzikon ZH: Stadt und SBB prüfen Abstellanlage beim Bahnhof Kempten

    Stadt Wetzikon
    Stadt Wetzikon

    Wetzikon,

    Wetzikon ZH beteiligt sich an einer Machbarkeitsstudie der SBB für eine Abstellanlage beim Bahnhof Kempten. Einer Zustimmung kommt dies nicht gleich.

    Wetzikon ZH
    Der Bahnhof Wetzikon ZH (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    1. Der Stadtrat beteiligt sich gemeinsam mit der SBB AG und unter Einbezug des Kantons an einer ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie für eine mögliche Abstellanlage im Gebiet Binzacher / Bahnhof Kempten. Die Mitwirkung an der Studie stellt keine Zustimmung zum Standort oder zur Realisierung einer Abstellanlage dar. Die Machbarkeitsstudie wird parallel zum städtischen Entwicklungsvorhaben mit Quartierplan und öffentlichem Gestaltungsplan im Gebiet Binzacher / Bahnhof Kempten durchgeführt.

    Beide Verfahren sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen.

    2. Der Stadtrat erwartet von den SBB und dem Kanton, dass parallel zum Vorgehen weitere alternative Standorte (z. B. Cherschiben, Aathal und andere) vertiefter geprüft und weiterentwickelt werden. Hierzu steht der Kanton in der Pflicht, seine Möglichkeiten auszuschöpfen und die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, um geeignete und verträgliche Alternativstandorte zu ermöglichen.

    3. Die Machbarkeitsstudie für eine mögliche SBB-Abstellanlage mit Mehrfachnutzung (Wohnen, Gewerbe, öffentliche Nutzungen) ist als ergebnisoffenes Verfahren zu konzipieren. Der Kriterienkatalog zur Beurteilung der städtebaulichen Einordnung und Eignung ist zu Beginn des Verfahrens zu definieren und zu vereinbaren. Als grundlegende Komponente in der Beurteilung der Machbarkeitsstudie Abstellanlage SBB ist sowohl die rechtliche wie auch die ökonomische Umsetzung und Machbarkeit einer Mehrfachnutzung darzulegen und nachzuweisen.

    Einer möglichen Abstellanlage kann aus städtischer Sicht nur zugestimmt werden, wenn eine Mehrfachnutzung städtebaulich möglich, deren Realisierung rechtlich gesichert und wirtschaftlich tragbar ist. Einer rein anlagetechnischen Lösung als offenes Gleisfeld wird nicht zugestimmt. Das Entwicklungskonzept Binzacher vom 5. Juni 2025 sowie die nachfolgend aufgeführten Ziele bzw. Fragestellungen bilden die Beurteilungsgrundlage der Stadt:

    In welchem Umfang steht eine Abstellanlage am Bahnhof Kempten in Übereinstimmung bzw. in Konflikt mit dem REK Wetzikon 2050, dem Entwicklungskonzept Binzacher und den weiteren strategischen Entwicklungszielen der Stadt?

    Wie kann eine Abstellanlage mit Mehrfachnutzung quartierverträglich und städtebaulich «besonders gut» im Gestaltungsplanpflichtgebiet umgesetzt werden?

    Wie wird im Falle einer Weiterverfolgung der Abstellanlage sichergestellt, dass die Interessen der Stadt Wetzikon (z.B. Busanschluss Bahnhof Kempten, Quartierplatz, Personenunterführung Bahnhof Kempten, Fuss-/Radweg entlang der Gleise) berücksichtigt werden?

    Wie wird sichergestellt, dass eine Abstellanlage mit Mehrfachnutzung rechtlich gesichert sowie baulich und wirtschaftlich (beispielsweise in Bezug auf den Nutzungsmix) realisiert werden kann?

    Wie sieht eine auf die Ziele der Stadt und der Grundeigentümerschaften abgestimmte Gebietsentwicklung (Bebauung, Frei- und Grünräume, Erschliessung) im Perimeter aus?

    Welche Ziele des Entwicklungskonzepts Binzacher und des REK Wetzikon 2025 können mit einer Abstellanlage weiterhin erreicht werden, welche werden beeinträchtigt oder verunmöglicht und welche Zielkonflikte entstehen gegenüber einer Entwicklung ohne Abstellanlage?

    4. Die Stadtplanung wird beauftragt, gemeinsam mit den SBB eine Absichtserklärung gefolgt von einer Planungsvereinbarung auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. In der Absichtserklärung bzw. der Planungsvereinbarung sind die Parameter für das Verfahren (Organisation, Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Beurteilungskriterien und Kostenverteilung) zu konkretisieren und festzuhalten.

    5. Die Arbeiten am städtische Planungsverfahren Binzacher (Quartierplan und öffentlicher Gestaltungsplan) sind unverzüglich fortzusetzen. Vorerst sind die Arbeiten an Modul 1 Städtebauliches Konzept gemäss SRB 2026/16 vom 21. Januar 2026 auszuführen. Das Verfahren muss in Abstimmung mit der Machbarkeitsstudie Abstellanlange SBB erfolgen und bildet das Vergleichsszenario ohne Abstellanlage gegenüber dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie.

    Die Arbeiten an den Modulen 2 (öffentlicher Gestaltungsplan) und 3 (Quartierplan) können erst aufgenommen werden, wenn der Umgang mit und die städtebauliche Integration einer möglichen Abstellanlage SBB geklärt sind.

    6. Die Stadtplanung wird mit den Vorbereitungsarbeiten für die Einleitung des Quartierplanverfahrens im Planungsgebiet Binzacher beauftragt. Dem Stadtrat ist per 1. Quartal 2027 ein entsprechender Beschlussantrag für die Verfahrenseinleitung zu unterbreiten.

    7. Die Öffentlichkeit wird im Verlauf des gesamten Planungsprozesses über Zwischenergebnisse der beiden Verfahren informiert. Der Bevölkerung wird zum gegebenen Zeitpunkt in geeigneter Weise die Gelegenheit gegeben, sich in die Vorhaben einzubringen. Zur Begleitung der Kommunikation und Partizipation werden Fachleute beigezogen.

    8. Die betroffenen Grundeigentümerschaften des Gestaltungsplanpflichtgebiets Binzacher werden zu einer Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2026 eingeladen.

    9. An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 29. Oktober 2026 wird der Stadtrat und die SBB die Bevölkerung über das Vorhaben und das weitere Vorgehen informieren.

    10. Die Abteilung Präsidiales wird beauftragt, nach erfolgter Mitteilung an die Grundeigentümerschaften, die Öffentlichkeit mit einer Medienmitteilung über diesen Beschluss zu informieren.

    Das Gebiet «Binzacher» zwischen dem Bahnhof Kempten, der Motorenstrasse und der Binzacherstrasse unterliegt einer Gestaltungsplanpflicht. Nachdem ein privater Gestaltungsplan gescheitert ist, liegt die Zuständigkeit für die weiteren Planungsschritte seit Ende 2024 bei der Stadt. Mit dem Entwicklungskonzept Binzacher (2025) hat die Stadt die städtischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für das Gebiet dargelegt.

    Mit der Auftragsvergabe an die EG Raumentwicklung GmbH im Januar 2026 hat die Stadt einen abgestuften Planungsprozess zur Erarbeitung eines Quartierplans und eines öffentlichen Gestaltungsplanes eingeleitet.

    Am 6. Mai 2026 informierten Vertreter der SBB AG den Stadtrat über neue Entwicklungsabsichten auf den SBB-eigenen Grundstücken Kat. Nrn. 5695 und 5696 im GP-Pflichtgebiet Binzacher / Bahnhof Kempten. Gemäss einer vertieften Analyse der SBB AG eignet sich das Grundstück beim Bahnhof Kempten für eine erforderliche Abstellanlage für S-Bahn-Zugkompositionen.

    Hintergrund dieser Überlegungen ist der nächste Ausbauschritt sowie die langfristige Entwicklung des Systems der Zürcher S-Bahn, welche zusätzliche Kapazitäten für die Instandhaltung und Abstellung von Fahrzeugen erfordern.

    Der Stadtrat hat das Vorhaben der SBB, eine Abstellanlage beim Bahnhof Kempten auf dem Areal Binzacher zu prüfen, mit grosser Skepsis zur Kenntnis genommen (SRB 2026/151 vom 17. Juni 2026). Eine solche Anlage widerspricht den städtischen Entwicklungsabsichten und die Auswirkungen auf das strategisch bedeutende Entwicklungsgebiet sind nicht absehbar. Der Stadtrat forderte in der Folge die SBB auf, transparent und nachvollziehbar über das Standortauswahlverfahren zu informieren.

    Die SBB hat dem Stadtrat an der Sitzung vom 2. September 2026 die Standortwahl erläutert. Der Standortwahl Kempten geht ein längerer Prozess und eine umfassende Standortevaluation für Service- und Abstellanlagen im Kanton Zürich voraus. Ein angestossener Richtplanprozess löste eine erweiterte Standortevaluation aus, verbunden mit dem Auftrag, innovative Ansätze für zukünftige Anlagen zu prüfen.

    Im Rahmen dieser Standortevaluation wurden potenzielle Standorte im gesamten Betriebsgebiet der Zürcher S-Bahn in Zusammenarbeit von Bund, SBB, ZVV, Kanton Zürich und den Regionen untersucht und bewertet. Von insgesamt 28 evaluierten Standorten im Zürcher Oberland wurde deren 13 aufgrund ihrer Erreichbarkeit näher geprüft. In der weiteren Beurteilung hinsichtlich Bahnbetrieb, Raum und Umwelt wurde der Standort Bahnhof Kempten aufgrund der guten Erreichbarkeit, der Lage innerhalb des Baugebiets und grösstenteils bereits im Eigentum der SBB sowie den geringen Auswirkungen auf die Umwelt als am günstigsten beurteilt.

    Die SBB möchte am Bahnhof Kempten eine Abstellanlage mit mindestens drei Abstellgleisen à 300 Meter Länge für je zwei 150 Meter lange Züge (ca. 10'000 m2) erstellen. Idealerweise ermöglicht die Fläche eine Abstellanlage mit sechs Abstellgleisen à 300 Metern Länge (ca. 15'000 bis 20'000 m2). Die SBB AG möchte zudem prüfen, ob bzw. wie die Abstellanlage mit einer baulich integrierten Mehrfachnutzung kombiniert werden kann, etwa durch eine vertikale Stapelung mit Wohnungen oder Büros über der Anlage.

    Zur Konkretisierung und detaillierten Prüfung dieses Vorhabens beabsichtigt die SBB, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen.

    Zwischenzeitlich hat sich der Stadtrat dazu ausgesprochen, die weiteren Abklärungen hinsichtlich einer möglichen Abstellanlage mit Mehrfachnutzung gemeinsam und kooperativ mit den SBB anzugehen. Der Stadtrat will mit einer aktiven Rolle in der Erarbeitung der ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie die Interessen der Stadt wahren und vertreten. Die betroffenen Grundeigentümerschaften im Binzacher sowie die Bevölkerung sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie stufengerecht einbezogen und informiert werden.

    Seite 3 von 8 sowie die Bevölkerung sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie stufengerecht einbezogen und informiert werden. Dies und weitere Anforderungen der Stadt sind als Bestandteile in eine Absichtserklärung zwischen den SBB und der Stadt Wetzikon aufzunehmen. Der Stadtrat beauftragte die Planungskommission mit einem Vorschlag für die Konkretisierung der Ziele und Kriterien aus Sicht Stadt als Input für die Machbarkeitsstudie einer möglichen Abstellanlage.

    Weiteres Vorgehen

    An ihrer Sitzung vom 22. September 2026 befasste sich die Planungskommission erneut mit dem Vorhaben. Die Planungskommission steht dem Vorhaben der SBB nach wie vor kritisch gegenüber. Die Planungskommission vertritt die Auffassung, dass die SBB mehr Informationen über die Beurteilung der alternativen Standorte (z. B. Cherschiben, Aathal und weitere) liefern und in einer nachvollziehbaren Aufstellung darlegen muss.

    Aus heutiger Sicht und basierend auf der aktuellen Beurteilungsgrundlage muss die SBB auch die Abklärungen zu alternativen Standorten fortführen sowie ergebnissoffen und zielorientiert vorantreiben. Hierzu ist unter anderem auch der Kanton in die Pflicht zu nehmen, um seine Möglichkeiten auszuschöpfen und die planerischen Voraussetzungen zu schaffen, um geeignete und verträgliche Alternativstandorte zu ermöglichen. Die Planungskommission vertritt zudem die Auffassung, dass nur einer möglichen Abstellanlage mit Mehrfachnutzung zugestimmt werden kann, welche städtebaulich möglich, deren Realisierung rechtlich gesichert und wirtschaftlich tragbar ist.

    Die Stadt kann einer reinen anlagetechnischen Lösung in Form eines offenen Gleisfelds nicht zustimmen.

    Mit der nachfolgend aufgezeigten, parallelen Vorgehensweise kann die Stadt aber ihre Entwicklungsplanung Binzacher mit den Grundeigentümerschaften nun zeitnah an die Hand nehmen und weiter vorantreiben. Die parallel zu erarbeitende Machbarkeitsstudie zur Abstellanlage muss mit hoher Dringlichkeit bearbeitet werden, damit ein definitiver Entscheid pro / contra Abstellanlage möglichst bald getroffen und für die Entwicklungsplanung Binzacher diesbezügliche möglichst bald Planungssicherheit erreicht werden kann.

    Städtische Entwicklungsplanung Binzacher

    Die Stadt führt die städtische Entwicklungsplanung Binzacher (städtebauliches Konzept, Quartierplan und öffentlicher Gestaltungsplan) als parallele Planung ohne weiteren Aufschub fort. Mit dem beauftragten Planungsbüro EG Raumentwicklung ist unter Einbezug der Grundeigentümerschaften das Modul 1 Städtebauliches Konzept unverzüglich anzugehen. Untersucht werden in diesem ersten Schritt die städtebauliche Entwicklung des Gesamtgebiets Binzacher (Bauten, Nutzungen, Freiräume) inklusive möglicher Etappierung aber ohne die Abstellanlage SBB.

    Das Konzept bildet die Basis für den öffentlichen Gestaltungsplan und Quartierplan (Erschliessung, Anforderungen gemäss Entwicklungskonzept, Eigentumsstruktur usw.). Die Rahmenbedingungen hat die Stadt im Entwicklungskonzept Binzacher vom 5. Juni 2025 festgehalten und beinhalten (Liste nicht abschliessend):

    Urbanes Quartier mit hoher baulicher Dichte und Mischnutzung Neue Achse Motorenstrasse – Bahnhof Kempten mit 1 bis 2 Ein-/Ausfahrten Bushaltestelle inkl. Wendeschleife Personenunterführung Bahnhof Kempten Fuss-/Veloweg entlang Bahnlinie Quartierplatz und halböffentliche Grün-/Freiräume (ca. 1'500 m2) Diese Ziele bilden auch die Grundlage für die nachfolgend beschriebene Parallelplanung der Machbarkeitsstudie Abstellanlage SBB.

    Ziele Machbarkeitsstudie Abstellanlage SBB

    Parallel zur städtischen Planung soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie gemeinsam mit der SBB und dem Kanton (Amt für Raumentwicklung) die Realisierung einer möglichen SBB-Abstellanlage beurteilt werden. Hierzu sind die Anordnung der Anlage inkl. Mehrfachnutzung und die Integration der Bahninfrastruktur in das Siedlungsgebiet mit ihren Auswirkungen, die bauliche und bahnbetriebliche Machbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Dazu ist die städtebauliche Entwicklung des Gesamtgebiets Binzacher (Bauten, Nutzungen, Freiräume, Lärm usw.) unter Berücksichtigung der Abstellanlage, insbesondere deren Einordnung und Auswirkung auf das Stadtbild (Verkehr, Freiraum, Vernetzung) inklusive möglicher Etappierung aufzuzeigen.

    Die folgenden Fragestellungen gilt es im Rahmen des Verfahrens zu prüfen:

    Die Zwischenergebnisse der beiden Planungen (städtische Entwicklungsplanung Binzacher vs. Machbarkeitsstudie Abstellanlage SBB) erlauben einen objektiven Vergleich der städtebaulichen Entwicklungen mit und ohne Abstellanlage SBB. Die Entwicklung ohne Abstellanlage ist dabei als gleichwertige Referenz- und Vergleichsvariante zu behandeln.

    Planungsablauf

    Beide Planungsverfahren sollen parallel abgewickelt werden. Mit dem anstehenden Beschluss des Stadtrats sollen die Arbeiten an der Absichtserklärung und der Planungsvereinbarung zwischen der Stadt und der SBB unverzüglich an die Hand genommen werden. Ziel ist es, per 1. Quartal 2027 die Einigkeit über das weitere Vorgehen mit der Planungsvereinbarung festgehalten und die Rahmenbedingungen und Ziele der Planung als Pflichtenheft für das Bearbeitungsteam dokumentiert zu haben.

    Im 1. Quartal 2027 gilt es, ein geeignetes Bearbeitungsteam für beide Verfahren zu ermitteln. Die Ausgangslage hierzu (Beschaffungsrecht) muss im Rahmen der Vorarbeiten (Planungsvereinbarung / Pflichtenheft) geklärt werden. Aufgrund der komplexen Ausgangslage und der derzeit erfahrungsgemäss hohen Auslastung erfahrener Planungsbüros kann kaum mit dem Beginn städtebaulichen Konzeption / Machbarkeitsstudie vor dem 2. Quartal 2027 gerechnet werden.

    Für die inhaltliche Erarbeitung der Machbarkeitsstudie Abstellanlage muss mit mindestens 6 Monaten gerechnet werden, bis eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorliegt. Parallel dazu wird in der städtischen Entwicklungsplanung in mehreren Workshops der Entwurf zu einem städtebaulichen Konzept ohne Abstellanlage bearbeitet. Ziel ist es, aus beiden Verfahren eine verlässliche Vergleichsbasis zur Beurteilung der städtebaulichen Konzeption mit oder ohne Abstellanlage zu erhalten.

    Ein Entscheid zu Haltung pro/contra Abstellanlage wird durch den Stadtrat getroffen werden. Auf Basis dieser Haltung ist zu entscheiden, ob der definitive städtebauliche Entwurf zum Richtprojekt, als Grundlage für den Quartierplan und den öffentlichen Gestaltungsplan, ausgearbeitet werden soll. Bei Entscheid pro Abstellanlage ist davon auszugehen, dass die Erarbeitung des Richtprojektes aufgrund der technischen und konzeptionellen Komplexität mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als dies ohne Abstellanlage der Fall wäre.

    Organisation

    Die Organisation beider parallel verlaufenden Verfahren soll so abstimmt werden, dass es nach Möglichkeit zu Überschneidungen in der Besetzung der jeweiligen Projektgremien mit denselben Vertretern und Fachkräften kommt. Dadurch kann ein Informations- und Wissenstransfer zwischen den beiden Planungen sichergestellt werden.

    Bei der städtischen Entwicklungsplanung Binzacher, insbesondere auch bei den nachgelagerten Verfahren zum Quartierplan und öffentlichem Gestaltungsplan, bilden die Exekutiv- und Legislativorgane der Stadt die Planungs- und Entscheidungsträger. Für die Machbarkeitsstudie Abstellanlage SBB soll ein Steuerungsgremium gebildet werden, welches sich aus Vertretern der Stadt (2 Stadträte) des Kantons (ARE) und der SBB zusammensetzt.

    In der städtischen Entwicklungsplanung Binzacher liegt die Projektleitung bei der Stadt (Stadtplanung, welche durch das Planungsbüro EG Raumentwicklung verfahrenstechnisch unterstützt und begleitet wird). Bei der Machbarkeitsstudie liegt die Projektleitung und -verantwortung bei den SBB. Die Stadtplanung stellt die Koordination zur Stadt und der parallel geführten Entwicklungsplanung Binzacher sicher.

    Für die inhaltliche Bearbeitung ist ein Bearbeitungsteam zu wählen, welches sowohl das städtebauliche Konzept mit der Stadt und den Grundeigentümerschaften als auch die Machbarkeitsstudie Abstellanlage der SBB bearbeitet. So kann der Wissenstransfer zwischen den beiden Verfahren inhaltlich sichergestellt werden.

    In beiden Planungsverfahren wird zur inhaltlichen Beurteilung ein Begleitgremium eingesetzt. Dieses setzt sich aus verschiedenen Sach- und Fachpersonen zusammen und reflektiert die inhaltliche Auseinandersetzung des Bearbeitungsteams mit der Aufgabenstellung. Wichtig ist, dass im Gremium nebst den Vertretern von Stadt, Kanton und SBB (Sachpersonen) auch unabhängige Fachexperten der Disziplinen Städtebau und Landschaftsarchitektur vertreten sind.

    Es ist anzustreben, dass für beide Verfahren zumindest eine Teilmenge der Mitglieder des Beurteilungsgremiums (Vertreter Stadt, Fachexperten) identisch sind. Zudem muss der Einbezug der kantonalen Stellen im bevorstehenden Findungsprozess zur Planungsvereinbarung konkretisiert werden.

    Partizipation und Einbezug

    Während des gesamten Prozesses sollen Bevölkerung und Grundeigentümerschaften transparent informiert und stufengerecht ins Projekt einbezogen werden.

    Die Grundeigentümerschaften sind direkt betroffen und ihre Anliegen sollen im Rahmen von Echoräumen direkt einfliessen können, wie dies in der städtischen Entwicklungsplanung Binzacher vorgesehen ist. Die Echoräume sollen zudem als Gefäss für den Wissens- bzw. Erkenntnistransfer zwischen den beiden Planungen zu den Grundeigentümerschaften genutzt werden.

    Die Öffentlichkeit ist in geeigneten zeitlichen Intervallen über den Verlauf der Planung zu informieren. Der Einbezug im Sinne eines partizipativen Austauschs, beispielsweise zur Diskussion städtebaulicher Chancen und Risiken ist zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen.

    Kosten und Kostenteilung

    Die Kosten für die Machbarkeitsstudie Abstellanlage SBB sind vollumfänglich durch die SBB oder das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Verursacherin zu tragen.

    Die Kosten für die städtische Entwicklungsplanung bzw. das städtebauliche Konzept ohne Abstellanlage werden wie geplant durch die Stadt getragen. Dabei ist aber zu beachten, dass das im städtischen Verfahren entwickelte städtebauliche Konzept überhaupt eine Vergleichsbasis zur Machbarkeitsstudie schafft, welche für eine Beurteilung der Einpassung einer Abstellanlage mit Mehrfachnutzung unabdingbar ist. Mehrkosten, welche durch Anpassungen der städtischen Entwicklungsplanung infolge Standortentscheid anfallen, werden durch die Stadt getragen.

    Da beide Verfahren eine enge und abgestimmte Kommunikation und Partizipation (Öffentlichkeitsarbeit) erfordern, sollen deren Kosten zwischen den SBB und der Stadt aufgeteilt werden. Die Details dazu sind in der Absichtserklärung bzw. der Planungsvereinbarung zwischen Stadt und SBB festzuhalten.

    Erwägungen

    Es besteht im Stadtrat weiterhin eine gewisse Skepsis gegenüber einer Abstellanlage der SBB beim Bahnhof Kempten, insbesondere zu deren Einbettung sowie deren Auswirkung auf die Arealentwicklung Binzacher und die Quartierverträglichkeit. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass auch in der Bevölkerung, insbesondere in den umliegenden Quartieren vom Bahnhof Kempten, Vorbehalte gegenüber dem möglichen Vorhaben der SBB bestehen. Im Grundsatz haben die SBB allerdings die Möglichkeit, das Projekt eigenständig voranzutreiben und weiterzuentwickeln.

    Der Stadtrat will aber die Gelegenheit nutzen und mit den SBB gemeinsam und kooperativ die Machbarkeitsstudie erarbeiten und so die Interessen der Stadt bestmöglich wahren und einbringen.

    Die Machbarkeitsstudie wird parallel zum städtischen Entwicklungsvorhaben mit Quartierplan und öffentlichem Gestaltungsplan im Gebiet Binzacher / Bahnhof Kempten durchgeführt, so das für die städtische Entwicklungsplanung gemeinsam mit den Grundeigentümerschaften im Binzacher keine weiteren Verzögerungen mehr entstehen. Beide Verfahren sind aber aufeinander abzustimmen. Ziel ist es, aus beiden Verfahren eine verlässliche Vergleichsbasis zur Beurteilung der städtebaulichen Konzeption mit oder ohne Abstellanlage zu erhalten.

    Darauf basierend wird der Stadtrat seine Haltung pro/contra Abstellanlage treffen und die Planung entsprechend weiter vorantreiben.

    Wichtig ist dem Stadtrat, dass die Grundeigentümerschaften und die Bevölkerung im weiteren Prozess angemessen einbezogen werden. Als ersten Schritt hierzu wird der Stadtrat sowohl die von der Entwicklungsplanung Binzacher betroffenen Grundeigentümerschaften wie auch die Öffentlichkeit im Oktober 2026 über das weitere Vorgehen informieren.

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