Widen informiert über Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen
Derzeit befinden sich rund zwei Millionen Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine, und die ersten Flüchtlinge kommen in der Schweiz an.

Wie die Gemeinde Widen bekannt gibt, wird mit einer steigenden Zahl von Flüchtlingen in die Schweiz gerechnet. In erster Linie werden diese Menschen in den bestehenden Strukturen von Bund, Kantonen und Gemeinden untergebracht. Die Notfallplanung des Bundes sieht Platz für 9000 Personen vor. Aktuell werden darum die bestehenden Reserven aktiviert und teilweise auch zusätzlicher Raum für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen.
Nach der ersten notfallmässigen Unterbringung ist es möglich, dass die Schweiz längerfristigen Wohnraum für diese Menschen bereitstellen muss. Dann könnten Geflüchtete auch bei Privatpersonen untergebracht werden. Aber ob überhaupt und wie viele Flüchtlinge privat untergebracht werden müssen, kann momentan nicht abgeschätzt werden und hängt davon ab, wie lange der Krieg andauern wird und wie viele der Geflüchteten in der Schweiz Zuflucht suchen werden.
Der Gemeinderat Widen möchte sich auf die Situation einer raschen Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine vorbereiten. Die bestehende Asylunterkunft der Gemeinde Widen ist für Frauen mit Kindern nicht geeignet. Deshalb fragt der Gemeinderat die Einwohner an, ob sie bei der Unterbringung und Betreuung von ukrainischen Flüchtlingen behilflich sein möchten.
Es gibt dazu drei Möglichkeiten. Erstens kann man Flüchtlinge im eigenen Wohnraum aufnehmen und betreuen. Zweitens kann man ungenutzten, möblierten Wohnraum zur Verfügung stellen. Ausserdem kann man Flüchtlinge betreuen und begleiten, ohne zur Verfügungstellung von eigenem Wohnraum. Wer eine dieser drei Möglichkeiten anbieten könnte, wird gebeten, sich bei der Kanzlei zu melden (Telefon 056 649 29 13).
Voraussetzungen für eine private Unterbringung
Viele Fragen rund um die private Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine sind noch unklar und in Abklärung (Versicherungsfragen, finanzielle Entschädigungen et cetera). Falls jemand grundsätzlich bereit wäre, als Gastfamilie, Flüchtlinge aufzunehmen, sind einige Voraussetzungen zu beachten.
Wichtig ist gemäss der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ein abschliessbares Schlafzimmer, damit sich Geflüchtete zurückziehen können. Für drei erwachsene Personen sollte mindestens ein Zimmer vorhanden sein. Auch der Zugang zu Badezimmer und Küche muss gegeben sein. Haustiere (Hund, Katze oder andere Haustiere) sollten bei der Anmeldung vermerkt werden. Es wird mit einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten gerechnet.
Es kann bei der Anmeldung angegeben werden, wie viele Personen aufgenommen werden wollen. Es wird versucht, den Präferenzen nachzukommen, jedoch ist nicht sichergestellt, dass diese erfüllt werden können. Bevor eine Zuteilung der Flüchtlinge in Gastfamilien erfolgt, wird die Gastfamilie informiert und danach die gegenseitigen Erwartungen geprüft.
Interessenten sind gebeten der Kanzlei auch anzugeben, ob sie sich bereits bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe oder Campax für die private Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine angemeldet haben. Die Kanzlei der Gemeinde Widen wird eine Liste mit allen Kontaktangaben der Haushalte führen, welche Flüchtlinge aufnehmen oder diese begleiten wollen. Wie bereits erwähnt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, ob überhaupt und ab wann Flüchtlinge privat untergebracht werden sollen. Falls es dazu kommt, würde mit diesen Haushalten Kontakt aufgenommen.