Wie die Gemeinde Wädenswil berichtet, erwartet der Stadtrat den baurechtlichen Entscheid zu den geplanten Asyl- und Notunterkünften bis Ende 2022.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Wädenswil.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Kriegsverlauf in der Ukraine und die damit verbundene Entwicklung der Flüchtlingsströme ist weiterhin schwierig abzuschätzen.

Einerseits erreichen aktuell wenig neue ukrainische Flüchtlinge die Schweiz. Andererseits hat das Bundesamt für Migration (SEM) am 20. Oktober 2022 mitgeteilt, dass es schweizweit eine Zunahme der Asylgesuche erwartet.

Gemäss Bund ist nicht nur der Kriegsverlauf in der Ukraine massgebend. Auch die Asylgesuche aus anderen Ländern könnten wieder zunehmen.

Die Bundesstellen haben weiter festgehalten, dass Anstrengungen auf allen Staatsebenen nötig sind, um genügend Unterkünfte bereitstellen zu können.

In Wädenswil leben heute etwas weniger als 300 Personen aus der Ukraine

Heute sind etwas weniger als 300 Personen aus der Ukraine in Wädenswil untergebracht. Davon leben rund 86 Personen in privaten Haushalten.

Hinzu kommen noch 51 Asylbewerbende/Personen mit Bleiberecht aus anderen Ländern und Schweizerinnen und Schweizer, die keine Wohnung haben und in städtischen Liegenschaften untergebracht sind.

Diese befinden sich an verschiedenen Standorten vorwiegend im Ortsteil Wädenswil.

Baugesuche in Bearbeitung

Die Stadt Wädenswil ist gesetzlich verpflichtet, eine gewisse Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen. Dafür sind ausreichend Unterkünfte nötig.

Um private Gastgeberinnen und Gastgeber ablösen zu können und um auf einen allfälligen weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen vorbereitet zu sein, hat die Stadt Wädenswil im April 2022 zwei Baugesuche für zeitlich befristete Asylunterkünfte und ein Baugesuch für unbefristete Notwohnungen eingereicht.

Entscheid ist per Ende Jahr 2022 erwartet

Die drei Bauvorhaben sind an der Alten Landstrasse in der Au sowie zwischen Speerstrasse und Rotweg in Wädenswil geplant.

Die Projekte werden momentan von der Abteilung Planen und Bauen bearbeitet. Mit einem Entscheid der Baubehörde ist bis Ende Jahr 2022 zu rechnen.

Gegen diesen baurechtlichen Entscheid sind Rekurse möglich.

Die Sanierung der Bauten am heutigen Standort im Hänsital ist nicht möglich

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Zopf-Quartiers in der Au haben grosse Bedenken bezüglich der Asyl- und Notunterkünfte geäussert.

Der Stadtrat hat diese Stimmen gehört, prüft Alternativen und ist bestrebt, die Bauten, wenn sie denn gebaut werden, möglichst quartierverträglich zu gestalten.

Nach heutiger Einschätzung muss von den auf drei Jahre befristeten Asylunterkünfte nur ein Teil gebaut werden.

Die Notunterkünfte hingegen braucht Wädenswil in jedem Fall, da eine Sanierung der Bauten am heutigen Standort im Hänsital nicht möglich ist.

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