Wie die Gemeinde Richterswil informiert, sind Hunde im Wald und in Waldesnähe vom 1. April bis 31. Juli 2023 an der Leine zu führen.
Die Gemeinde Richterswil ZH.
Die Gemeinde Richterswil ZH. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, hat der Kanton im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht erlassen.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

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