Gommiswald: Maskenpflicht
Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskenpflicht.

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskenpflicht. Das Gemeindehaus darf daher nur noch mit Schutzmaske betreten werden.
Wo möglich bittet man Sie, Ihre Amtsgeschäfte vorläufig elektronisch, brieflich oder telefonisch zu erledigen. Die Gemeindeverwaltung hat aber wie gewohnt geöffnet.