Fällanden ZH: Kosmetikdiebstahl – drei Rumänen festgenommen

Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitagnachmittag in Fällanden ZH eine Frau und einen Mann beim Verlassen eines Einkaufsgeschäft verhaftet.

Verhaftung
Eine Mann wird verhaftet. (Symbolbild) - Kantonspolizei Zürich

Freitag, kurz nach 14 Uhr, beobachtete ein Polizist, wie der Lenker eines Personenwagens dieses auf einem öffentlichen Parkplatz abstellte. Zusammen mit zwei Frauen begab er sich zielstrebig zum nahegelegenen Verkaufsgeschäft. Das Verhalten der drei Personen erschien dem Polizisten verdächtig, worauf er sich zusammen mit weiteren Polizistinnen und Polizisten zu Fuss zum Verkaufsgeschäft begab.

Da sich die drei Personen verdächtig verhielten, entschlossen sich die Polizisten diese beim Verlassen des Geschäfts zu kontrollieren, wobei es einer Frau gelang, sich der Polizeikontrolle zu entziehen. Bei der Überprüfung der anderen beiden Personen sowie anschliessend des Fahrzeugs stellten die Polizistinnen und die Polizisten Kosmetikartikel im Wert von mehreren tausend Franken sicher, worauf sie den 40-jährigen Rumänen sowie seine 34-jährige Landsfrau verhafteten.

Hausdurchsuchung: Weiteres Deliktsgut sichergestellt

Polizeiliche Ermittlungen führten am drauffolgenden Tag im Kanton Solothurn zur Verhaftung der Frau, die sich am Freitag zusammen mit den beiden andern ins Verkaufsgeschäft begab. Bei ihr handelt es sich um eine 20-jährige Rumänin. Bei den von der Staatsanwaltschaft angeordneten Hausdurchsuchungen konnte weiteres Deliktsgut sichergestellt werden.

Ob die Festgenommenen möglicherweise weitere Diebstahlsdelikte verübten, wird durch die die Kantonspolizei Zürich in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft See/Oberland abgeklärt. Sie müssen sich nach den polizeilichen Befragungen vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

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Kommentare

User #3995 (nicht angemeldet)

Sind sie schon gebädälät gestreichelt und verpflegt worden?wenn ja werden sie wohl jetzt am spazieren sein mit offen augen

User #3140 (nicht angemeldet)

Das Urteil ist schon jetzt sehr sicher: Eine Bewährungsstrafe, verbunden mit einem Einreiseverbot für einige Jahre. Das sieht man an anderen Urteilen gegen solche Leute, sogar wenn der Schaden weit grösser als 100'000 Franken ist. Sie werden nicht einmal dazu verurteilt, das Diebesgut zurückzugeben, wenn die Polizei es nicht finden kann. Das ist keine Strafe, auch nicht das Einreiseverbot! Und es wird von diesen Leuten auch nicht so angesehen. Im Gegenteil: Solche Urteile sprechen sich in diesen Kreisen herum und führen dazu, dass noch mehr Kriminelle ins Land kommen. Das müsste man in der Politik und bei der Justiz erst einmal begreifen.

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