Kanton genehmigt ZPP und Überbauungsordnung Hoffmatte
Das Amt für Gemeinden- und Raumordnung hat die Planung Hoffmatte genehmigt und die noch hängigen Einsprachen wie auch die Abstimmungsbeschwerde abgewiesen.

Anfang März 2020 reichte der Gemeinderat die ZPP und die Überbauungsordnung Hoffmatte beim Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern zur Genehmigung ein. Ende September 2020 ging bei der Stadt die Genehmigungsverfügung des AGR zu beiden Planungsgeschäften ein. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens behandelte der Kanton auch die noch hängigen Einsprachen und die eingereichte Abstimmungsbeschwerde.
Das AGR wies alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Einzelne Einsprechende und die Verfasser der Abstimmungsbeschwerde ziehen den Entscheid des AGR an die nächsthöhere Instanz, die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, weiter.
Wichtiger Beitrag zur qualitätsvollen Innenentwicklung der Stadt Thun
Der Gemeinderat ist erfreut über das Ja zur Planung und die Abweisung der Einsprachen und Beschwerde. «Wir sind überzeugt, dass mit der geplanten Entwicklung des Areals ein bedeutender Beitrag an eine qualitätsvolle Innenentwicklung Thuns geleistet wird», betont Stadtpräsident Raphael Lanz.
Mit der Arealentwicklung werden Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen, attraktive Aussenräume und Angebote für das ganze Quartier wie eine Kindertagesstätte und ein Café realisiert. Darüber hinaus können mit der Realisierung eines neuen Alters- und Pflegeheims der Stiftung WiA die für Thun wichtigen Pflegeplätze erhalten bleiben.
Wie die Abstimmung vom 9. Februar 2020 gezeigt hat, entspricht die Entwicklung auch dem Wunsch einer Mehrheit der Bevölkerung Thuns. Für dieses Anliegen wird sich der Gemeinderat im Rahmen des weiteren Verfahrens einsetzen.