Gastronomiebetriebe in Thun erhalten kostenlos mehr Fläche
Die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führen in Gastrobetrieben zu mehr Platzbedarf.

Seit der Lockerung vom 11. Mai 2020 können Restaurants, Bars und Cafés zwar wieder öffnen, durch die Einhaltung der Abstandsregeln steigt aber der Bedarf an Aussenbestuhlungsfläche. Betreiberinnen und Betreiber wendeten sich mit dem zusätzlichen Bedürfnis an die Stadt und auch zwei Vorstösse und Fragestunden der letzten Stadtratssitzung beschäftigen sich mit dem Thema.
Bereits vor der ersten Lockerung haben das Polizeiinspektorat der Stadt Thun und Gastronomiebetreibe gemeinsam nach Lösungen für die Nutzung von Zusatzflächen gesucht. Mit einer Ausnahme, bei welcher der Grundeigentümer keine zusätzliche Fläche zur Verfügung stellte, konnte bisher mit sämtlichen Betreibern unter Berücksichtigung der Sicherheit und der örtlichen Gegebenheiten eine allseits befriedigende Lösung gefunden werden.
Die temporäre Zusatzfläche wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Vorübergehend braucht es für zusätzliche Aussenbewirtungsflächen keine Baubewilligung durch den Regierungsstatthalter.
Weitere Prüfung auf Nachfrage
Weitere Bedürfnisse prüft das Polizeiinspektorat fortlaufend auf konkrete Anfrage der Betreiberinnen und Betreiber. Da die Platzverhältnisse in der Innenstadt und damit der Spielraum für Zusatzflächen sehr unterschiedlich sind, lässt sich keine pauschale Regelung einführen.
Die individuelle Lösungsfindung hat sich bisher allerdings gut bewährt. Ausserdem kooperieren viele Betriebe miteinander in dieser herausfordernden Zeit.