Thalwil ZH: Neues Vereinsbier «s’Thalwiler» unterstützt lokale Vereine

    Gemeinde Thalwil
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    Region Thalwil,

    Die Gemeinde Thalwil ZH lanciert ein eigenes Vereinsbier. Pro verkaufter Flasche fliesst ein Franken in die Förderung des lokalen Vereinslebens.

    Thalwil ZH
    Das Vereinsbier gibt es in zwei Varianten: als alkoholhaltiges Helles (links) und ohne Alkohol (rechts). - zVg

    Mit «s’Thalwiler» lanciert die Gemeinde Thalwil ein Vereinsbier, das gemeinschaftliches Engagement unterstützt. Es wird auch als alkoholfreie Variante erhältlich sein. Pro verkaufter Flasche fliesst ein Franken in die Förderung lokaler Vereine.

    Vereine bringen Menschen zusammen und prägen das Leben in Thalwil. Sie organisieren Anlässe, schaffen Begegnungen und leisten dabei viel freiwillige Arbeit. Mit dem Projekt Vereinsbier möchte die Gemeinde dieses Engagement sichtbar machen und Vereine bei ihren Aktivitäten finanziell unterstützen.

    Wer das Vereinsbier kauft, unterstützt damit nicht einen bestimmten Verein, sondern trägt zur Förderung des lokalen Vereinslebens insgesamt bei.

    Das Vereinsbier trägt den Namen «s’Thalwiler» und wird in Zusammenarbeit mit der Brauerei Seebueb aus Hombrechtikon lanciert. Neben der alkoholhaltigen Version gibt es «s’Thalwiler – alkoholfrei». Beide Varianten leisten denselben Beitrag an die Vereinsförderung: Pro verkaufter Flasche wird zusätzlich zum Verkaufspreis ein Franken dafür erhoben. Die Brauerei wickelt den Förderbeitrag ab.

    Damit können auch Menschen, die keinen Alkohol trinken möchten, das Projekt unterstützen.

    Bezug an der Chilbi

    An der Chilbi im Oktober 2026 werden die ersten Thalwiler Vereine das Vereinsbier an ihren eignen Ständen bereits anbieten. Das Bier wird also künftig vor allem dort erhältlich sein, wo die Vereine selbst zum vielfältigen Leben in Thalwil beitragen, beispielsweise an öffentlichen Vereinsanlässen.

    Die Förderbeiträge stehen berechtigten Vereinen auf Gesuch hin für konkrete Vorhaben offen. Unterstützt werden können beispielsweise öffentliche Vereinsanlässe sowie Entschädigungen oder Verpflegung für Helferinnen und Helfer an Veranstaltungen. Die Mittel sind ausschliesslich für die Vereinsförderung bestimmt.

    Über die Vergabe wird nach den von der Gesellschaftskommission beschlossenen Richtlinien entschieden. Diese treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

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    Kommentare

    User #6737 (nicht angemeldet)

    Also ich mag / Vertrag keinen Alkohol auch alkoholfrei. Lieber pepsi oder etwas anders je nach lust und laune halt.

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