Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

    Gemeinde Thalwil
    Gemeinde Thalwil

    Region Thalwil,

    Ab dem 1. April 2025 tritt im Kanton Zürich die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft. Dies betrifft auch Thalwiler Schiffsbesitzer.

    Aussicht vom Spielplatz Platte auf Thalwil und den Zürichsee.
    Aussicht vom Spielplatz Platte auf Thalwil und den Zürichsee. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Wie die Gemeinde Thalwil informiert, gilt ab dem 1. April 2025 im Kanton Zürich die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe. Diese Massnahme ersetzt die bisherigen Einschränkungen für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee und betrifft alle schiffbaren Gewässer im Kanton Zürich.

    Alle Schiffe mit ZH-Kennzeichen benötigen ab dem 1. April 2025 eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern respektive bereits in einem Zürcher Gewässer liegen. Daher müssen alle Halter eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit ZH-Kennzeichen) bis am 30. April 2025 eine Selbstdeklaration des «Heimgewässers» für ihr Schiff ausfüllen.

    Die Selbstdeklaration wird erst ab dem 1. April 2025 möglich sein. Alle Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten dazu in den nächsten Tagen einen Brief der kantonalen Verwaltung mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.

    Neue Melde- und Reinigungspflicht

    Bei jedem Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs muss ab 1. April 2025 der Wechsel vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss anschliessend durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden.

    Nach der Reinigung wird die Einwasserungsfreigabe für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.

    Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten und offiziellen Trainings. Veranstalter und Vereine müssen nach einer entsprechenden Schulung bestimmte Schiffstypen vor der Einwasserung kontrollieren und einen Reinigungsnachweis ausstellen.

    Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- oder Fischereigeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen, um die Gewässer vor der Einschleppung schädlicher invasiver Tiere und Pflanzen zu schützen.

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