Arbeitsamt in Schenkon fällt per 1. April weg
Das revidierte AVIG soll 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.

In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.
Das Datum der Inkraftsetzung des revidierten AVIG ist noch nicht bekannt, WAS wira Luzern hat den Gemeinden angeboten, den für sie besten Zeitpunkt der Übergabe zwischen April und Dezember 2021 zu wählen und mitzuteilen.
Die Gemeinde Schenkon wird das Arbeitsamt per 1. April 2021 an das RAV übergeben. Für Stellensuchende hat dies zur Folge, dass sie sich für die Erstanmeldung ab 1. April 2021 beim regionale RAV in Sursee anmelden müssen.

Was bleibt voraussichtlich gleich?
– Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.
– Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.
– Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.
Was wird neu?
– Gemäss SECO sollten 2021 bereits weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z.B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat..AdvP etc.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.
– Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.