Thal: Gerichtliches Verbot für Parkieren auf dem Kirchplatz 1
Wie die Gemeinde Thal angibt, wird die Bevölkerung im Dezember 2021 auf das gerichtliche Parkverbot auf dem Kirchplatz 1 aus dem Jahr 2016 hingewiesen.

Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 1255, Kirchplatz 1, Thal, unter Androhung einer Busse bis zu 500 Franken verboten.
Berechtigt sind Bewohner und Besucher des Wohnhauses Kirchplatz 1.
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.