Elektrizitätsversorgung Au SG erhöht Strompreis per 2024
Wie die Gemeinde Au SG berichtet, liegen dieser Entscheidung mehrere Faktoren zugrunde, unter anderen gestiegene Netznutzungsgebüren und die neue Winterreserve.

Der Energieeinkauf, die Netznutzungsgebühren des Vorliegerlieferanten (SAK) und die Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) steigen. Dazu kommt die neue eidgenössische Abgabe für die Winterstromreserve.
Diese Faktoren bestimmen die Strompreisentwicklung massgebend mit. Die Elektrizitätsversorgung Au muss deshalb den Strompreis per 2024 erhöhen.
Unverändert geblieben ist der Netzzuschlag gemäss Artikel 35 Energiegesetz. Die Abgaben für die Systemdienstleistungen von Swissgrid erhöhen sich von 0,46 auf 0,75 Rappen pro Kilowattstunde.
Winterstromreserve in der Höhe von 1,20 Rappen kommt dazu
Die vom Bund eingeführte Winterstromreserve Swissgrid muss die Elektrizitätsversorgung Au im Jahr 2024 das erste Mal den Endkunden in Rechnung stellen. Pro Kilowattstunde beträgt die neue Abgabe 1,20 Rappen.
Nebst den vorgenannten Abgaben, die bekanntlich vom Bund verbindlich festgelegt werden, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die ins Netz der Elektrizitätsversorgung Au eingespeiste Energie von Energieerzeugungsanlagen (Rücklieferung) im Jahr 2024 für 15,54 Rappen pro Kilowattstunde (exklusive Mehrwersteuer) dem Produzenten abgenommen wird.
Die Strompreise sind streng reguliert und müssen jährlich per 31. August der schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom = Aufsichtsbehörde) zur Prüfung eingereicht werden.