St.Galler Lehrpersonen fordern mehr Arbeitszeit

    Der St.Galler Lehrerinnen- und Lehrerverband will den Unterricht um eine Lektion pro Woche reduzieren, um mehr Zeit für Zusatzaufwände zu erhalten.

    SG Wappen Arge Alp
    Das Wappen des Kanton St. Gallen über den Sitzen der Ständeräte im Nationalratssaal im Bundeshaus in Bern. - Keystone

    Die Lehrer im Kanton St.Gallen fordern mehr zeitliche Ressourcen für Beratung und Unterstützung von Schülern, wie sie am Donnerstag, 17. August 2023, in einer Mitteilung schrieben.

    In den vergangenen Jahren seien für die Lehrpersonen laufend neue Aufgaben hinzugekommen.

    Die Individualisierung im Unterricht, der Förderbedarf bei einzelnen Schülern sowie die intensivere Zusammenarbeit mit den Eltern führten zu einem grossen Beratungs-, Unterstützungs- und Besprechungsaufwand.

    Die Umlagerung einer Lektion weg vom Unterricht hin zu diesen Zusatzaufwänden führe gemäss Mitteilung zu einer «angemesseneren Abbildung der tatsächlichen Arbeitsleistung».

    Das Vollzeitpensum für Lehrpersonen beträgt 28 Lektionen

    Diese Massnahme würde die Aufgabe für Klassenlehrpersonen in Zeiten akuten Lehrpersonenmangels attraktiver machen.

    Das Vollzeitpensum für Lehrpersonen an der St.Galler Volksschule beträgt derzeit 28 Lektionen.

    Die geforderte Reduktion müsse zwingend im ganzen Kanton erfolgen, so der Lehrerverband, «damit nicht noch weitere finanzstarke Gemeinden individuelle Anpassungen vornehmen und so die innerkantonale Konkurrenz um Lehrpersonal verstärken».

    Bei den Heilpädagoginnen und Heilpädagogen brauche es ebenfalls eine einheitliche Regelung für die Zusatzaufwände ausserhalb des Unterrichts.

    Entschädigungen für Lehrpersonen mit Teilzeitpensen

    Der Verband fordert eine Umlagerung von drei Lektionen für ein Vollzeitpensum.

    Den St.Galler Heilpädagogen würden heute sehr unterschiedliche zeitliche Ressourcen für Beratung und Absprachen zur Verfügung stehen.

    Eine weitere Forderung des Verbands betrifft die Entschädigungen für Lehrpersonen mit Teilzeitpensen, die an Lagern teilnehmen.

    Nicht in allen Gemeinden würden sie für ihren Einsatz während solcher Wochen zu hundert Prozent entschädigt.

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