Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, gelten seit 1. Februar 2024 die Pflichten von Parteien zur Offenlegung der Finanzierung unter anderem von Parteien und Wahlen.
Parlamentssitzung
Das Stadtparlament der Stadt St.Gallen. - St.Gallen

Das Stadtparlament hat im Juni 2021 eine Motion «Transparenz bei der Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen» erheblich erklärt und im November 2023 ein entsprechendes «Reglement über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen» (Transparenz-Reglement TR; SRS 131.3) beschlossen.

Die Referendumsfrist dagegen ist am 27. Dezember 2023 unbenützt abgelaufen.

Das Transparenz-Reglement TR und das zugehörige Vollzugsreglement VTR (SRS 131.31) treten heute in Kraft.

Meldepflichten von politischen Parteien und Akteuren

Damit verbunden sind Pflichten von politischen Parteien sowie von anderen politischen Akteuren bei Wahlen, Abstimmungen und Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden in der Stadt St.Gallen.

Eine Übersicht über die Meldepflichten ist auf der Webseite der Stadt zu finden.

Die benötigten Formulare mit den jeweiligen Detailhinweisen werden von der Stadtkanzlei zur Verfügung gestellt.

Die gemeldeten Informationen werden von der Stadtkanzlei plausibilisiert und geprüft und ebenfalls auf der genannten Seite publiziert.

Parteifinanzierungsformular muss für 2023 nicht ausgefüllt werden

Die im Stadtparlament vertretenen Parteien müssen ihre Finanzierung des Vorjahres jährlich offenlegen, erstmals für das Jahr 2024.

Damit die Parteisekretariate sich bereits damit auseinandersetzen können, ist das Formular für das Jahr 2023, welches sich unter anderem auch auf die die allfällige Mitfinanzierung der städtischen Abstimmungsvorlagen vom 12. März 2023 und vom 19. November 2023 bezieht, aufgeschaltet.

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