St. Gallen

    St.Gallen: Nach Sachbeschädigungen Handfesseln angelegt

    Am Sonntag erhielt die Stadtpolizei St.Gallen die Meldung über Sachbeschädigungen an der Kräzernstrasse. Zwei Männer konnten angehalten werden.

    St.Gallen
    St.Gallen: Polizeilicher Gewahrsam nach Sachbeschädigungen. - Stadtpolizei St.Gallen

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zwei Männer begingen am Sonntag Sachbeschädigungen an einem Verkehrsteiler.
    • Die Männer leisteten Widerstand und flüchteten vor der Stadtpolizei St.Gallen.
    • Die Stadtpolizei fing die Männer ein und legte ihnen Handfesseln an.

    Am Sonntag in den frühen Morgenstunden um 4.15 Uhr erhielt die Stadtpolizei St.Gallen den Hinweis, dass zwei Männer, die in Richtung Innenstadt zögen, Sachbeschädigungen an einem Verkehrsteiler begangen hätten. Durch eine Patrouille konnten die fraglichen Männer, 18 und 21 Jahre alt, angehalten werden.

    Der Aufforderung sich auszuweisen, kamen sie nicht nach, sondern entzogen sich der Kontrolle durch Weitergehen. Mittels einer zweiten Patrouille konnten die zwei gestellt werden.

    Nach kurzzeitiger Flucht Handfesseln angelegt

    Weiterhin verweigerten sie die Kontrolle und leisteten Widerstand. Während der 18-Jährige in Handfesseln gelegt werden konnte, versuchte der 21-Jährige davonzurennen. Nach kurzem Fluchtversuch konnte aber auch er angehalten und in Handfesseln gelegt werden. Beide wurden auf den Polizeiposten gebracht.

    Täter für weitere Sachbeschädigungen verantwortlich

    Bei der Nachschau musste festgestellt werden, dass die zwei Männer für diverse weitere Sachbeschädigungen an der Kräzernstrasse verantwortlich sind. Nebst Verkehrsteilern wurden mehrere Kontrollschilder von Fahrzeugen weggerissen, Baustellenabschrankungen und Bauvisierungen sowie Werbetafeln beschädigt.

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    Die Schadensumme ist noch nicht bekannt. Für die weiteren Ermittlungen, die durch den Kriminaldienst der Kantonspolizei St.Gallen geführt werden, wurden die beiden Männer in polizeilichen Gewahrsam genommen. Gegen sie wird auch wegen Hinderung an Amtshandlungen rapportiert.

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