In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat sind kritische Fragen zu einem in der Landwirtschaft erlaubten Pflanzenschutzmittel gestellt worden.
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Das Regierungsgebäude des Kantons St. Gallen auf dem Klosterplatz. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Vorstoss aus der Junisession geht es um das Pflanzenschutzmittel Abamectin.

Damit könnten Birnen oder Erdbeeren effizient von Schädlingen befreit werden, schrieben die beiden SP-Kantonsrätinnen Susanne Schmid und Karin Hasler.

Sie wollen von der Regierung wissen, wie oft das Mittel in den letzten fünf Jahren eingesetzt wurde und ob es besondere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung brauche.

Anlass für den Vorstoss war ein Bericht von SRF über Studien unter anderem zu Abamectin der Firmen Syngenta und Bayer. Die EU habe die Grenzwerte für das Produkt heruntergesetzt.

Keine Zahlen zum Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln

In ihrer Antwort führt die Regierung am Beispiel Abamectin aus, wie die Kontrollen funktionieren und wo die Grenzen liegen.

Zahlen zum Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln gebe es beispielsweise bisher nicht.

Nun sei der Bund aber dabei, eine digitale Plattform zu entwickeln, mit der sowohl die Anwendung als auch der Handel erfasst werden könne.

Basis dafür ist eine Mitteilungspflicht, die 2021 vom Parlament beschlossen wurde und die ab 2025 gilt.

Abamectin sei in zwei Handelsprodukten zugelassen

Bevor Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden können, müssten sie ein aufwendiges Zulassungsverfahren beim Bund durchlaufen, heisst es in der Stellungnahme.

Der Wirkungsstoff Abamectin sei heute in zwei Handelsprodukten zugelassen.

Zu den Kontrollen, die im Kanton stattfinden, gehört die spezifische Suche nach einzelnen Wirkstoffen in Lebensmitteln.

Bei Früchten und Gemüse auf dem St. Galler Markt seien keine Überschreitungen von Höchstwerten mit Abamectin festgestellt worden.

Keine Überschreitung der erlaubten Höchstmengen

Die Gesundheit der Bevölkerung werde durch das Mittel «nicht nachteilig beeinflusst», folgert die Regierung.

Seit 2015 habe das kantonale Labor insgesamt 341 Lebensmittelproben auf Abamectin untersucht.

Bei drei Produkten seien die Rückstände über der Bestimmungsgrenze gelegen: Bei Okras aus Thailand, Peperoni aus der Türkei und bei einem Gemüse aus Vietnam.

Es gab aber keine Überschreitung der erlaubten Höchstmengen.

Glyphosat war nur «in Spuren» feststellbar

Das Grundwasser werde an 67 Messstellen zweimal jährlich untersucht. Im letzten Jahr seien Pflanzenschutzmittel an 28 Messstellen zweimal und an fünf Messstellen einmal analysiert worden.

Abamectin wurde dabei nicht speziell untersucht. Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat sei aber zwischen 2005 und 2017 bei 36 Messstellen im «unbehandelten Rohwasser» gefunden worden.

Die gemessenen Werte lagen durchwegs unter der Bestimmungsgrenze. Das heisst, das Mittel war nur «in Spuren» feststellbar, «ohne die Menge aus analytischen Gründen genau quantifizieren zu können».

Da Glyphosat die weit höhere Wasserlöslichkeit aufweise als Abamectin könne abgeschätzt werden, dass das Produkt «eine deutlich geringere Gefahr für eine Kontamination von Grundwasser» darstelle, folgert die St. Galler Regierung.

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