Generelle Lohnerhöhung für Ostschweizer Autogewerbe
Die Ostschweizer Sektionen des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS) haben sich mit den Gewerkschaften auf eine generelle Lohnerhöhung ab Januar 2023 geeinigt.

Die Ostschweizer Sektionen des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS) haben sich mit den Gewerkschaften auf eine generelle Lohnerhöhung von zwei Prozent ab Januar 2023 geeinigt.
Damit soll die Kaufkraft der Löhne gesichert werden.
An den Verhandlungen beteiligt waren die Sektionen Thurgau und St. Gallen-Appenzell des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS) sowie die Gewerkschaften Unia Ostschweiz-Graubünden und Syna Ostschweiz.
Maximale Grenze beträgt 100 Franken pro Monat
Sie einigten sich auf eine generelle Lohnerhöhung von zwei Prozent mit einer maximalen Grenze von 100 Franken pro Monat.
Die Lösung komme allen Arbeitnehmenden zugute, die dem GAV Autogewerbe Ostschweiz unterstellt seien, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung von AGVS und Unia.
Die Vertragsparteien hatten sich in diesem Jahr bereits auf einen neuen GAV geeinigt.