Leissigen verfügt über ein Parkverbot am Bühlweg
Wie die Gemeinde Leissigen informiert, wird Parken beim Wendeplatz auf der Parzelle Nummer 574 am Bühlweg 40 verboten sein.

Gegen diese Verfügung kann gemäss des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Greifbare Beweismittel sind beizulegen. Beschwerdefrist läuft am Montag, 14. November 2022, ab.
Diese Verfügung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit Aufstellen der Signale in Kraft.