Lüterkofen-Ichertswil

    Lüterkofen-Ichertswil verschickt Rechnungen zur Hundesteuer

    Nau.ch Lokal
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    Solothurn,

    Wie die Gemeindeverwaltung Lüterkofen-Ichertswil mitteilt, werden im April 2022 die Rechnungen zur Hundesteuer verschickt. Halterwechsel sind zu melden.

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    Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay

    Der Einzug der Hundesteuer erfolgt in der Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil per Rechnung, welche im April versendet wird. Im Kanton Solothurn werden keine Hundemarken abgegeben.

    Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 2022 (Stichtag) älter als drei Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer 120 Franken (Mahngebühr 50 Franken).

    Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

    Halterwechsel sind zu melden

    Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind innert zehn Tagen entweder der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS oder telefonisch zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.

    Weitere Informationen findet man auf der Homepage der Gemeinde Lüterkofen-Ichertswil oder Amicus. Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht bedankt sich die Gemeindeverwaltung.

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