Wie die Gemeinde Zunzgen berichtet, werden die Bewohner gebeten, umgehend die Selbstdeklarationsformulare zu den Wasserständen zu retournieren.
Die Gemeindeverwaltung Zunzgen an der alten Landstrasse 5.
Die Gemeindeverwaltung Zunzgen an der alten Landstrasse 5. - Nau.ch / Werner Rolli
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Beim alljährlichen Versand der Wasser- und Abwasserrechnung zeigen sich immer wieder ähnliche Probleme.

Mit dieser Mitteilung möchte die Gemeinde dazu beitragen, dass diese Probleme gar nicht erst auftreten.

Wasserabrechnung bei Eigentümer- und Mieterwechsel

Gemäss Wasserreglement wird die jährliche Wassergebühr (wie auch die Abwassergebühr) den Hauseigentümern per Rechnung gestellt.

Es kann bei einer Handänderung auf Wunsch eine Zwischenabrechnung erstellt werden.

Andernfalls wird unbekümmert um das Datum der Liegenschaftsübertragung Rechnung gestellt und zwar an den rechtmässigen Eigentümer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Der Vermieter soll die Gebühren dem Mieter weiterbelasten

In diesem Fall ist es Sache der Vertragsparteien, die Gebühren unter sich aufzuteilen.

Bei vermieteten Einfamilienhäusern erfolgt die Rechnungsstellung an den Vermieter beziehungsweise Eigentümer.

Es ist Sache des Vermieters, die Gebühren dem Mieter weiterzubelasten.

Bei Mieterwechsel empfiehlt es sich deshalb, den Wasserstand abzulesen, damit die Aufteilung des Rechnungsbetrages unter den Mietern korrekt vorgenommen werden kann.

Defekte Hausinstallationen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass gemäss Wasserreglements der Hauseigentümer für übermässigen Wasserverbrauch infolge defekter Hausinstallationsanlagen haftet.

Es wird empfohlen, eine periodische Kontrolle der Wasseruhr durchzuführen. Diese sollte laufen, wenn im Haus Wasser läuft.

Wenn alle Hähne geschlossen sind und auch keine Waschmaschine et cetera läuft, sollte die Wasseruhr stillstehen.

Läuft sie trotzdem, ist entweder eine Leitung im Haus defekt oder es sind doch nicht alle Hähne geschlossen. Jedenfalls sollte die Hausinstallation ab und zu überprüft werden.

Defekte Wasseruhr

Auch Wasseruhren halten nicht ewig. Es liegt im Interesse der Hauseigentümer, die Funktionstüchtigkeit periodisch zu überprüfen (wie vorstehend beschrieben).

Wenn infolge einer defekten Wasseruhr der Wasserbezug nicht ermittelt werden kann, ist die Gemeinde gezwungen, die Gebühren aufgrund des Durchschnitts der Vorjahre in Rechnung zu stellen.

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