Maskentragepflicht

Gemeinde Diepflingen
Gemeinde Diepflingen

Sissach,

Tragen Sie eine Maske im öffentlichen Raum, wo der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.

covid 19 coronavirus
Eine Frau trägt eine Schutzmaske. (Symbolbild) - pixabay

Der Regierungsrat und der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft rufen die Bevölkerung dringend auf, die Hygiene- und Abstandsvorgaben einzuhalten, Kontakte sowie den Bewegungsradius möglichst kleinzuhalten und sich beim Auftreten von Grippe- oder Erkältungssymptomen sofort testen zu lassen. Bitte tragen Sie eine Maske im öffentlichen Raum, wo der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.

Dies gilt überall, wo aufgrund der Anzahl Personen der Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann, wie in besonders belebten Zonen wie Fussgängerzonen, Plätzen und Verkaufszentren. Abstandsvorgaben und Maskentragepflicht gelten auch, wenn Sie Freunde und Bekannte treffen.

Die Maskentragepflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.

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