Wie die Gemeinde Gelterkinden berichtet, müssen alle Hundehalter ihre Vierbeiner vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 im Wald und an Waldrändern anleinen.
Die rö.-kath. Kirche Maria Mittlerin an der Brühlgasse in Gelterkinden.
Die rö.-kath. Kirche Maria Mittlerin an der Brühlgasse in Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Während der Frühlings- und Sommermonate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Die gesetzliche Leinenpflicht dient dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

Hunde brauchen ihren täglichen Auslauf im Freien. Fast jeder Hund ist in seiner Natur ein potenzieller Jäger, unabhängig von der Erziehung und seiner Grösse.

Es kommt vor, dass Hunde im Wald oder in Waldnähe Fährte aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen. Für Wildtiere kann dies schnell tödlich enden.

Bitte um Unterstützung und Einhaltung der Leinenpflicht

Die Gemeinde bittet daher um Unterstützung.

Bürger werden gebeten, der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht konsequent einzuhalten, auch wenn der Hund beim Hundehalter bleibt.

Die Leinenpflicht ist im Kantonalen Jagdgesetz geregelt (Paragraf 38).

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NaturHundGelterkinden