Wie die Gemeinde Läufelfingen mitteilt, gilt ab 1. April bis zum 1. Juli 2023 zum Schutz der Waldtiere eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.
Ruhebank, Brunnen und Mitteilungstafel der Gemeinde in Läufelfingen.
Ruhebank, Brunnen und Mitteilungstafel der Gemeinde in Läufelfingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2023 sind alle Hunde im Wald und an Waldrändern an der Leine zu führen.

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in den genannten Bereichen verzichtet werden. Fehlbare Hundebesitzer werden gebüsst.

Im Wald streunende Hunde und Hauskatzen dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.

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