Weg frei für weitere Zwischennutzung auf Seewener Zeughausareal

    Keystone-SDA Regional
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    Schwyz,

    Auf dem Zeughausareal in Seewen sind neu Zwischennutzungen erlaubt, die nicht nur einem öffentlichen Interesse dienen. Am Freitag ist der entsprechende kantonale Nutzungsplan in Kraft getreten - nach langen und intensiven Einsprachverhandlungen.

    RR Zeughausareal
    Regierungsrat Andreas Barraud präsentiert die neue Zwischennutzung des Zeughausareals. - Nau/Oliver Borner

    Damit könne das als kantonaler Entwicklungsschwerpunkt (ESP) definierte Zeughausareal nun in kleinen Schritten weiter geöffnet werden, teilten der Kanton und die Gemeinde Schwyz am Donnerstag mit. Da kein Mehrverkehr erzeugt werden dürfe, liege der Fokus vorwiegend auf Lagernutzungen.

    2017 hatte das Schwyzer Stimmvolk den Erwerb des 44'000 Quadratmeter grossen Grundstücks im Baurecht von der Armee gutgeheissen. Die Entwicklungsachse Urmiberg mit den zwei Teilgebieten Brunnen und Seewen gilt als eines der bedeutendsten wirtschaftlichen Entwicklungsgebiete im inneren Kantonsteil.

    Die Gemeinde Schwyz arbeitet derzeit an der Planung der Neunutzung des Areals und der Erschliessung. Dabei müsse man die finanziellen Auswirkungen im Auge behalten, heisst es weiter. Armasuisse wird bis zu 37 Prozent an die Erschliessungskosten beisteuern. Die Gemeinde rechnet zudem mit Geld aus dem Agglomerationsprogramm.

    Die laufenden baulichen Abklärungen und die Ergebnisse aus einem Studienauftrag zeigen laut den Behörden auf, dass sich die Neunutzung des Zeughausareals lohne. «Bis zu 700 Arbeitsplätze und ein Investitionsvolumen von rund 150 Millionen Franken wären ein bedeutender Schub für den Wirtschaftsstandort Schwyz», heisst es.

    Als künftige Nutzung vorgeschlagen werden von den drei involvierten Planerteams etwa ein Arbeits- und Kulturhub mit Ausrichtung auf das Thema Sport oder eine Positionierung für Ernährungswissenschaften.

    Weiter hatte das Amt für Raumentwicklung in Abstimmung mit der kantonalen Denkmalpflege ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, um die Schutzwürdigkeit des Zeughausareals zu prüfen.

    Dieses ergab, dass die drei zur Erhaltung vorgesehenen Zeughäuser aus den Jahren 1888 bis 1897 die bedeutendsten Bauten der Zeughausanlage darstellten. Zusammen mit vier Gebäuden der Versorgungsanlage von 1902 wurden sie deshalb unter Schutz gestellt.

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