Der Kantonale Fürhungsstab wird in die ordentlichen Strukturen zurückgeführt. Die vom Bund vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln bleiben weiter bestehen.
Landammann Kaspar Michel
Landamman Kaspar Michel an der Pressekonferenz zum Corona-Fazit am Donnerstagmorgen. - Nau
Ad

Am 16. März hat der Bundesrat die ausserordenliche Lage erklärt. Die damit verbundenen Einschränkungen hatten zum Ziel, die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Auch der Kanton Schwyz hatte mit der Überführung des Sonderstabs Coronavirus in den Kantonalen Führungsstab (KFS) auf diese Entwicklung reagiert.

Entspannung der Lage

Die vom Bund verordneten Einschränkungen und das disziplinierte Verhalten der Bevölkerung hätten mittlerweile zu einer deutlichen Entspannung der Lage geführt, wie der Kanton Schwyz in einer Medienmitteilung schreibt. Das habe dem Bund ermöglicht, die Einschränkungen schrittweise und weitgehend zu lockern.

Morgen Freitag, am 19. Juni, führt er deshalb die ausserordentliche Lage in die besondere Lage zurück. Dieser Entwicklung schliesse sich auch der KFS an, indem er die Rückführung in die ordentlichen Strukturen der kantonalen Verwaltung auf den gleichen Termin vornehmen wird. Eine aus verschiedenen Fachleuten der Verwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe Corona werde die Lage aber weiterhin aufmerksam verfolgen und den Kontakt zu den Bundesbehörden aufrechterhalten.

Vielzahl von kantonalen Massnahmen

Der Regierungsrat und der Kantonale Führungsstab hätten früh und rasch mit angemessenen Massnahmen einen wirkungsvollen Beitrag gegen die Auswirkungen des Coronavirus und damit zum Schutz der Schwyzer Bevölkerung geleistet. Im Mittelpunkt seien gesundheitliche, wirtschaftliche und bildungspolitische Anliegen gestanden: das Verhindern einer Überlastung der Spitäler, der Erhalt der Arbeitsplätze im Kanton Schwyz und die Weiterführung des Schulbetriebs unter den gegebenen Umständen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie würden auf allen Ebenen noch lange Zeit spürbar bleiben. Trotzdem könne der Regierungsrat in einem ersten Fazit festhalten, dass die Bewältigung dieser ausserordentlichen Lage grundsätzlich gut funktioniert habe und sich die ergriffenen Massnahmen als wirkungsvoll gezeigt hätten.

Vorsicht bleibt angesagt

Trotz der positiven Lageentwicklung und der in fast allen Lebensbereichen gelockerten Massnahmen bleibe Vorsicht das Gebot der Stunde. Die vom Bund vorgegebenen Abstands- und Hygienemassnahmen seien weiterhin einzuhalten, damit eine erneute Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden kann. Eine bedeutende Rolle komme auch der Nachverfolgung enger Personenkontakte, dem sogenannten Contact Tracing, zu.

Ziel sei es, Personen, die mit Corona-Infizierten in Kontakt gekommen sind, rasch zu benachrichtigen und in Quarantäne zu setzen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesratCoronavirus