Das Bildungsdepartement hat auf Antrag der Rektorenkonferenz entschieden, den Fernunterricht an Mittel- und Berufsfachschulen bis zum Sommer weiterzuführen.
Gymnasium
Die Schulräume an den Gymnasien bleiben im Kanton Schwyz weiterhin leer. - dpa-infocom GmbH
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Gemäss Vorgaben des Bundes wäre es grundsätzlich ab dem 8. Juni 2020 möglich, auch an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II wieder den Präsenzunterricht aufzunehmen. «Faktisch scheitert dies aber an den strengen Auflagen für diesen Öffnungsschritt, welche vom Bund, beziehungsweise vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation vorgegeben werden», teilt das Bildungsdepartement heute mit. Aufgrund der vorhandenen Schulzimmer bzw. deren Grösse würde in der Regel bestenfalls in einem Halbklassenunterricht gestartet werden könnte.

Schutzkonzept erfordert aufwändige schulorganisatorische Anpassungen

Deshalb entscheidet das Bildungsdepartement, den Fernunterricht für Mittel- und Berufsfachschulen bis zum Semesterende weiterzuführen. «Mit dem Entscheid entfällt bis zu den Sommerferien auch ein Grossteil der Schülermobilität, was im Sinne der Bekämpfung der Corona-Pandemie ein positiver Mitnahmeeffekt ist», heisst es.

Ausschlaggebend für den Entscheid seien jedoch primär andere Gründe. «Das ebenfalls geprüfte Szenario «Unterricht in Halbklassen» lässt sich in so kurzer Zeit nicht umsetzen, sind doch dazu aufwändige Anpassungen an den Lehrplänen, Stundenplänen, Belegungsplänen etc. nötig, welche durch Schulleitungen und Lehrpersonen zu konkretisieren und auszuarbeiten sind», schreibt das Bildungsdepartement weiter. Da bis zum Ende des Semesters lediglich noch vier Wochen verblieben, sei diese Lösung am sinnvollsten.

Klarheit bis zu den Sommerferien

Im Hinblick auf die Sommerferien gelte es nun, die verbleibende Zeit dazu zu nutzen, um die einzelnen Schulen auf eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter den aktuell bekannten Grundprinzipien des Bundes vorzubereiten. Die Schulen seien nun daran, ihre Infrastrukturen und organisatorischen Gegebenheiten im Hinblick auf die Einhaltung des erforderlichen Schutzkonzepts zu überprüfen und entsprechende Anpassungen einzuleiten. «Ziel dieser Massnahmen ist es, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrbetriebe sowie natürlich auch das Personal an den Schulen noch vor den Sommerferien umfassend über den geplanten Schulbetrieb ab Beginn des Schuljahres 2020/2021 informieren zu können», heisst es.

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