Kanton übernimmt Aufgaben der Strafverfolgung
Per 1. Januar 2021 werden dem Kanton Schwyz die Aufgaben der Strafverfolgung und des Strafvollzugs übertragen.

Ab dem 1. Januar werden dem Kanton Schwyz die Aufgaben der Strafverfolgung und des Strafvollzugs übertragen. Ein zentraler Unterschied zu der aktuellen Gliederung ist, dass die neue Staatsanwaltschaft für das gesamte Kantonsgebiet verantwortlich ist.
Erleichterung in den Abläufen
Durch das Zusammenfassen der Zuständigkeiten werden die Abläufe vereinfacht und der Personaleinsatz kann gezielter geplant werden.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft wird es so nicht mehr geben. Die Staatsanwaltschaft wird in fünf Deliktgruppen und den zentralen Dienst eingeteilt. Die fünf Gruppen sind: Gewaltdelikte, allgemeine Delikte, Wirtschafts- und qualifizierte Vermögensdelikte & Internetkriminalität, Fahrlässigkeitsdelikte/aussergewöhnliche Todesfälle/Strassenverkehrsdelikte/Übertretungen, Jugendstrafsachen.