Wie der Kanton Schwyz berichtet, werden 2023 im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende gleichzeitig für vier Sparten angeboten.
Das Rathaus in Schwyz.
Das Rathaus in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2023 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurz- und Animationsfilm.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung.

Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den genannten vier Sparten erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen.

Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können.

Werkbeitrag für Weiterbildung

Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben.

Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht.

Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton

Teilnahmeberechtigt sind 2023 Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens zwei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen.

Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens zwei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt.

Bewertung von unabhängigen Fachjurys

Die Bewerbungen werden durch unabhängige Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden.

Bei der Vergabe spielen die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, vermittelnde Aspekte und Teilprojekte, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle.

Für Erstausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge.

Bewerbungen für Werkbeitrag

Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag.

Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal 100'000 Franken. Detaillierte Bewerbungsunterlagen können auf der Webseite des Kantons Schwyz (Rubrik Kulturförderung) oder bei der Kulturkommission Kanton Schwyz in Schwyz bezogen werden.

Einsendeschluss ist Freitag, 30. Juni 2023 (Datum des Poststempels).

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